Apotheken sollen 12,50 Euro für Bürgertests bekommen |
Schnelltests bleiben ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Betreiber von Teststellen werden künftig schärfer kontrolliert. / Foto: Imago images/Bihlmayerfotografie
Impfen und Testen – das sind derzeit die entscheidenden Parameter im Kampf gegen die Pandemie. Jeder Bürger hat zwei Mal in der Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest, den er in einem offiziellen Testzentrum machen kann. Rund ein Viertel dieser Stellen sind Apotheken. Für sie und alle anderen Leistungserbringer werden in Kürze neue Regeln greifen. Die hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun in einem Entwurf für eine Novelle der Testverordnung zusammengefasst.
Demnach wird es künftig ein einheitliches Honorar für alle Anbieter geben. Bislang erhalten Ärzte 15 Euro für die reine Leistung, Apotheken und alle weiteren Testzentren können hingegen nur 12 Euro abrechen. Hinzu kommen bis zu 6 Euro für die Beschaffungskosten. Nun soll es ab 1. Juli für alle Anbieter 8 Euro für das Testen und pauschal 4,50 Euro für das Material geben. Zuletzt war eine Vergütung von 8 Euro plus 3 Euro geplant, so hatte es das Ministerium in einem Eckpunktepapier formuliert. Nun hat das BMG noch einmal nachgebessert.
Neu ist, dass Teststellen und damit auch Apotheken künftig Selbsttests zur Eigenanwendung – unter Aufsicht – anbieten können. Auch hierfür soll es eine Vergütung geben. Für diese selbst beschafften Laientests soll es laut Verordnungsentwurf eine pauschale Erstattung der Materialkosten von 3 Euro je Test geben. Für die Überwachung gibt es nochmals 5 Euro. Insgesamt bekommen Apotheken damit also 8 Euro vergütet.
Auch für die Erzeugung von Covid-19-Genesenenzertifikaten nach § 22 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz plant der Bund eine Vergütung. Hierfür sind 6 Euro je erstelltem Nachweis geplant. Die Vergütung beträgt nur 2 Euro, wenn die Erstellung »unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden«.