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BMG plant Vergütung von 11 Euro je Coronavirus-Test

Noch lässt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer neuen Coronavirus-Testverordnung auf sich warten. In einem Eckpunktepapier erläutert das Ministerium aber aktuelle Pläne. So könnte es künftig für alle Teststellen (ärztliches und nicht ärztliches Personal) 8 Euro je Test plus 3 Euro für Materialkosten geben. Zudem gibt es konkrete Vorschläge für striktere Kontrollmöglichkeiten.
Charlotte Kurz
07.06.2021  10:00 Uhr
BMG plant Vergütung von 11 Euro je Coronavirus-Test

Die Vergütung für die Durchführung von Coronavirus-Schnelltests soll abgesenkt werden. Dies kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits vergangene Woche an. Zudem erklärte er, dass dies zeitnah innerhalb von wenigen Tagen erfolgen soll. Vor allem die Erstattung der Materialkosten (derzeit bis zu 6 Euro) will Spahn aufgrund gesunkener Einkaufspreise der Testkits kürzen. Einen aktuellen Entwurf der neuen Verordnung, die die angepassten Honorare enthält, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) allerdings bislang noch nicht veröffentlicht.

Der Pharmazeutischen Zeitung liegt nun aber ein Eckpunktepapier aus dem BMG vor, in dem ein möglicher Vorschlag für die Absenkung der Testvergütung erläutert wird. Darin schreibt das Ministerium, dass Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu dem Schluss kommen, dass angesichts bekannt gewordener Betrugsfälle bei Teststellen Handlungsbedarf besteht. Daher sei kurzfristig die Anpassung einiger Regelungen geplant.

Das Überraschende: Es ist laut BMG-Papier geplant, »die unterschiedlichen Vergütungspositionen zu vereinheitlichen und in der Höhe anzupassen.« Das bedeutet, die Vergütung für medizinisches und nicht medizinisches Personal könnte künftig gleich hoch ausfallen. Laut Eckpunktepapier soll das Honorar für die Abstrichnahme auf 8 Euro festgesetzt werden. Bislang gibt es für Ärzte 15 Euro und für Apotheken und andere Leistungserbringer 12 Euro je Testung.

Die Sachkostenerstattung soll auf eine »einheitliche, am aktuellen Marktpreis orientierte Pauschale von 3 Euro festgelegt werden«. Aufgrund dieser Absenkung soll es die 3 Euro aber künftig pauschal geben, ohne die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten, »zumal auch hier betrügerische Manipulationen berichtet werden«. Damit würde die Vergütung insgesamt je Testung bei 11 Euro liegen.

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