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Neue Testverordnung

Apotheken sollen 12,50 Euro für Bürgertests bekommen

Für die sogenannten Bürgertests erhalten Testzentren ab Juli nur noch 12,50 Euro. Das geht aus dem Entwurf für eine neue Testverordnung hervor. Das neue Honorar wird demnach pauschal für alle Leistungserbringer greifen. Darüber hinaus soll die Beauftragung als Teststelle künftig individuell und nicht mehr über eine Allgemeinverfügung erfolgen.
Stephanie Schersch
10.06.2021  09:55 Uhr

KVen sollen Abrechnungen schärfer kontrollieren

Darüber hinaus will die Bundesregierung Teststellen schärfer kontrollieren. Erst Kürzlich hatten Betrugsfälle für Aufsehen gesorgt. Demnach sollen Teststellen deutlich mehr Tests abgerechnet haben als tatsächlich durchgeführt worden waren. Dabei laufen die Abrechnungen grundsätzlich über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Sie sollen die Rechnungen künftig schärfer auf Plausibilität prüfen. Gezieltere Kontrollen sind zudem stichprobenartig und bei Verdacht geplant. Auf Wunsch können sich die KVen auch Unterstützung von Wirtschaftsprüfern holen. Zudem sollen sie den Finanzbehörden monatlich mitteilen, welche Zahlungen an die einzelnen Leistungserbringer geflossen sind. Wer mehrere Teststellen betreibt, soll in Zukunft nicht mehr gesammelt abrechnen können. Auch davon erhofft sich das BMG mehr Transparenz, insbesondere mit Blick auf Anbieter, die überregional mehrere Teststellen betreiben.

Auch die Einrichtung von Testzentren wird verschärft. Bislang greift in vielen Bereichen eine sogenannte Allgemeinverfügung, die es Anbietern vergleichsweise einfach macht, eine solche Stelle aufzubauen. Für private Anbieter soll es diese Möglichkeit künftig nicht mehr geben, sie werden nach vorheriger Prüfung individuell beauftragt, »wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Testung gewährleistet ist«, wie es heißt. Und: »Eine bis zum 16. Juni 2021 erfolgte Beauftragung mittels Allgemeinverfügung wird mit Ablauf des 30. Juni 2021 unwirksam.«

Anbindung an Corona-Warn-App wird zur Pflicht

Darüber hinaus wird für Anbieter von Bürgertests ab Anfang August die Anbindung an die Corona-Warn-App zu Pflicht. Dafür wird den Anbietern »ein niedrigschwelliges System in Form eines Webportals zur Verfügung gestellt, an das sich jederzeit weitere Anbieter anschließen können«.

Die neue Verordnung soll laut Entwurf zum 17. Juni in Kraft treten.

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