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Testverordnung

Apotheken können wieder Bürgertests anbieten

Impfungen in Apotheken keine kurzfristige Lösung

Impfungen in Apotheken keine kurzfristige Lösung

Beim Impfen beobachte Spahn derzeit mehr Tempo. Diese Woche seien rund 4,3 Millionen Covid-19-Impfdosen über den Großhandel, Apotheken und in die Arztpraxen gelangt. Das sei eine Vervierfachung der ausgelieferten Impfdosen zu den Vorwochen. Auf Nachfrage der PZ, ob Apotheken bei den Booster-Impfungen eingebunden werden könnten, erklärte Spahn, dass er zunächst die finanziellen Anreize für Ärzte erhöhen möchte, Impfungen durchzuführen. Damit soll die Impfvergütung für Ärzte bald von 20 auf 28 Euro je Impfung erhöht werden. Wer am Wochenende impft, soll zudem einen zusätzlichen Zuschlag von 8 Euro je Impfung, also insgesamt 36 Euro, erhalten. Diese neu gefasste Impfverordnung werde er am Montag unterzeichnen, so der Minister.

Mit der Frage, ob Apothekerinnen und Apotheker gegen Covid-19 impfen können, seien viele heilkundliche, berufsrechtliche und haftungsrechtliche Folgefragen verbunden, das sei nicht in wenigen Tagen zu regeln, so Spahn. Er nehme diesen Punkt nochmal mit, Impfungen in Apotheken seien aber nicht die »Lösung für die nächsten zwei Wochen«. Kategorisch verneint hat Spahn die Frage damit allerdings nicht. Im Mai hatte Spahn noch anders geklungen und erklärt, dass es derzeit keinen Bedarf an impfenden Pharmazeuten gebe. Im Interview mit der PZ hatte der Intensivmediziner und wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters Professor Christian Karagiannidis deutlich für Impfungen in Apotheken geworben, um die Geschwindigkeit von Booster-Impfungen zu erhöhen. Auch bei den Grünen und damit bei einer möglichen künftigen Regierungspartei gibt es Forderungen nach Booster-Impfungen in Apotheken.

Wieler: Von 50.000 Fällen sterben 200 Menschen

Die vierte Welle hat Deutschland derweil im Griff. Die Lage sei ernst zu nehmen, betonten Spahn aber auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat an diesem Freitag den fünften Tag in Folge einen Höchstwert erreicht. Das Robert-Koch-Institut gab eine Inzidenz von 263,7 an. Am gestrigen Donnerstag gab es damit knapp 50.000 Neuinfektionen, erklärte auch Wieler. Von den 50.000 Fällen werden im Lauf der Zeit 3000 im Krankenhaus behandelt werden, prognostizierte Wieler. Anhand der RKI-Daten werden davon mindestens 350 in den Intensivstationen landen und mindestens 200 der 50.000 Fälle versterben. Diese Zahlen könnten selbstverständlich schwanken, insbesondere je mehr Ältere unter den Fällen sind, desto höher sei die Sterbefallanzahl, so Wieler.

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Ergänzung der Redaktion: Die neu gefasste Coronavirus-Testverordnung wurde am Freitagnachmittag um 15 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit wie von Spahn angekündigt am 13. November in Kraft. Damit gilt der Anspruch der kostenfreien Bürgertests ab diesem Tag. Im Vergleich zum Verordnungsentwurf änderte sich nicht mehr viel. Allerdings sollen alle Testbeauftragungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die bis zum 13. November 2021 erfolgt sind, weiter fortgelten. Weitere Beauftragungen sind nur gültig, wenn sie bis zum 15. Dezember 2021 erfolgen. Im Entwurf hieß es, dass neben Apotheken, Arztpraxen, medizinischen Laboren, Hilfsorganisationen oder Teststellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nur beauftragte Drogerien und Sanitätshäuser die Tests künftig anbieten dürfen. Diese Beschränkung wurde nun wieder gestrichen. Vielmehr sollen weitere Testzentren künftig von den Ländern beauftragt werden können.

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