Apotheken dürfen ab Freitag Antigentests an Schulen abgeben |
Damit Schulen künftig nicht leer bleiben, sondern Kinder und Jugendliche weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen können, plant das Bundesministerium für Gesundheit eine neue Verordnung. Auch die Apotheken spielen darin eine Rolle. / Foto: Getty Images/Mint Images
Im Zuge der weiter voranschreitenden Pandemie möchte die Regierung die Schulen trotz aktuell hoher Infektionszahlen offenhalten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) verzeichnete am Donnerstag 22.046 Coronavirus-Neuinfektionen. Um Lehrer und Erzieher, aber auch Kinder und Jugendliche vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, soll am Freitag eine neue Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Kraft treten. Darin ist geregelt, dass Lehrer und Erzieher sich künftig selbst auf das Coronavirus testen dürfen. Allerdings müssen sie für diesen Zweck an einer entsprechenden Schulung teilnehmen.
Mit der Verabschiedung des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes hatte der Gesetzgeber bereits den Arztvorbehalt bei der Durchführung von Schnelltests aufgeweicht, um laut BMG »patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.« Damit könne grundsätzlich jeder die Tests anwenden, allerdings müssen diese durch entsprechend geschultes Personal erfolgen, erklärte ein BMG-Sprecher auf Nachfrage der PZ.
Die Verordnung ändert nun die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) im Rahmen der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Das bedeutet, dass die Änderungen nach dem Ende der Pandemie und einem entsprechenden Beschluss des Bundestags, spätestens jedoch zum 31. März 2021, wieder zurückgenommen werden. Ab Freitag gilt nun, dass In-Vitro-Diagnostika, zu denen Schnelltests zählen, auch an Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Kindertagespflegeeinrichtungen, Schulen, Heime und Ferienlager abgegeben werden können. Apotheken können somit künftig Antigentests nicht nur wie bisher an Praxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Rettungsdienste abgeben, sondern auch Bildungseinrichtungen mit den Schnelltests versorgen. Die BMG-Verordnung, die der PZ vorliegt, erscheint am Donnerstag im Bundesanzeiger und tritt damit am morgigen Freitag in Kraft.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.