Alles Wichtige zur Beratung bei der Maskenabgabe |
Carolin Lang |
11.12.2020 17:30 Uhr |
Neben CE-zertifizierten FFP2-Masken können Apotheker laut dem Verordnungsentwurf des BMG unter anderem auch chinesische KN95-Masken abgeben, sofern diese über eine Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 MedBVSV verfügen. / Foto: Adobe Stock/Marvelia
Der vor Kurzem veröffentlichte Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht die Abgabe von rund 400 Millionen partikelfiltrierenden Halbmasken an Risikopatienten durch Apotheken vor, um eben diese Personen ganz besonders vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Das soll schwere Verläufe und Todesfälle verhindern. Damit stehen die Apotheker vor einer großen Aufgabe – sowohl regulatorisch als auch pharmazeutisch. Denn die Nachfrage ist nun bereits groß und die Beschaffung der Masken sowie die Kontrolle der Berechtigung problematisch. Doch zu alldem sollten Apothekenmitarbeiter möglichst noch zu den Masken beraten, wenn die Verteilung einen medizinischen Sinn ergeben soll.
Der Schutzeffekt durch eine FFP2-Maske ist nämlich laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei einer fehlerhaften Anwendung nicht zwangsläufig höher als bei einer medizinischen Gesichtsmaske (MNS). Er sei nur dann umfassend gewährleistet, wenn die FFP2-Maske dicht sitzend, also passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, und nach Durchführung eines sogenannten FIT-Tests getragen werde. »Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben«, schreibt das Institut auf seiner Internetseite (im FAQ unter Infektionsschutzmaßnahmen).
Zudem ist das RKI der Auffassung, dass eine Anwendung durch Laien möglichst ärztlich begleitet werden sollte, um »über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren«. Denn eine FFP2-Maske stellt einen relevanten Atemwiderstand dar. An dieser Auffassung hielt das RKI auf Nachfrage der PZ auch angesichts der anstehenden Verteilung von Masken durch Apotheken fest.
Nun sollen die Masken voraussichtlich ab dem 15. Dezember millionenfach an Laien abgegeben werden. Da die Ärzteschaft den Ansprüchen des RKI unter den aktuellen Bedingungen in diesem Ausmaß nicht nachkommen kann, wäre es besonders wichtig, dass die Apothekenmitarbeiter ihre Patienten über die korrekte Handhabung und über eventuelle Risiken aufklären. Auch mit Blick darauf, dass kein falsches Sicherheitsgefühl entsteht. Dazu hat die PZ mit Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) noch einmal die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Der Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH in Berlin, Dr. Christian Brandt, war daran maßgeblich beteiligt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.