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GKV-Reform
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Ärzteschaft fordert tiefgreifende Strukturreformen

Die Reaktionen im Gesundheitswesen auf den Beschluss des GKV-Spargesetzes gehen auseinander. Während die Krankenkassen und der Patientenbeauftragte die Reform grundsätzlich begrüßen, wird sie von der Ärzteschaft kritisiert.
AutorKontaktPZ
Datum 10.07.2026  15:55 Uhr

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, kritisiert, dass der Staat den Versicherten, den Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Ärzteschaft einen erheblichen Solidarbeitrag auferlegt, während er die versicherungsfremden Leistungen weiterhin nicht ausreichend finanziert.

»Erforderlich sind strukturelle Veränderungen, die eine hochwertige, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung dauerhaft sichern«, sagt er. Reinhardt zufolge gehören dazu der Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems, die Reform der Notfallversorgung, die konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform, der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine Digitalisierung, die die Versorgung spürbar verbessert.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband spricht von einem »schwarzen Tag für die hausärztliche Versorgung«. Von einem »katastrophal schlechten Gesetz« sprechen die Bundesvorsitzenden des Verbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier. Denn Kürzungen sind auch im hausärztlichen Bereich vorgesehen, etwa eine teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung oder die Streichung der Vergütung für die Organspende-Beratung. »Die Folgen werden nicht nur unsere hausärztlichen Praxen, sondern alle 74 Millionen GKV-Versicherte konkret zu spüren bekommen«, heißt es in der Pressemitteilung.

»Unsere Patientinnen und Patienten haben in den vergangenen Wochen hunderttausende E-Mails an ihre Bundestagsabgeordneten geschrieben. Gesundheitsministerin Nina Warken hat jedoch überhaupt kein Interesse daran gezeigt, die hausärztliche Versorgung in der gewohnten Qualität zu erhalten und damit auch das Votum von unzähligen Patientinnen und Patienten ignoriert«, so Buhlinger-Göpfarth weiter.

KBV sieht »juristisch wackelige Regelungen«

Von gravierenden handwerklichen Fehlern und juristisch wackeligen Regelungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch einmal zusätzlich verschlechtern werden, sprechen hingegen die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Es sei alles noch einmal schlimmer geworden. »Die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich sind jetzt erst recht überproportional hoch.«

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) spricht in einer Pressemitteilung von einem »schwarzen Freitag für die Psychotherapie« und »einer Katastrophe«. Von finanziellen Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten ist die Rede. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schlagen bereits seit Längerem Alarm. 

»Längst geklärte Standards werden unnötigerweise zurückgenommen – das ist ein gravierender Fehler«, sagt Enno Maaß, Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), laut der Pressemitteilung. »Der Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge ist kontraproduktiv«, fügt Christina Jochim, ebenfalls Bundesvorsitzende der DPtV, hinzu. Den Entschließungsantrag bezeichnen sie als ein wichtiges Signal der Regierung, der aber auch Vorschläge enthält, die »dringend auf die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung abgepasst werden müssen«.

Die Kassen sehen zwar auch noch Bedarf an grundlegenden strukturellen Reformen. Sie begrüßen die Reform jedoch grundsätzlich: »Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem ist es richtig, dass es beschlossen wurde«, sagt Oliver Blatt, der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Durch die Reform seien die Grundlagen dafür geschaffen worden, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können.

Schwartze anerkennt Entlastung für Versicherte

Laut einer Pressemitteilung äußerte sich auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), positiv zu dem beschlossenen GKV-Spargesetz. Die »Unwucht zu Lasten der Versicherten« sei in diesem Entwurf besser ausgeglichen als ursprünglich geplant. Zudem begrüßt er, dass die vorgesehene Dynamisierung der Zuzahlungen gestrichen wurde. Den Vorschlag, die beitragsfreie Ehegattenversicherung abzuschaffen, sieht er jedoch nach wie vor kritisch.

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