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GKV-Spargesetz
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ABDA bezieht Stellung gegen höhere Abschläge

Wie gewonnen, so zerronnen? Die ABDA wehrt sich gegen den im GKV-Spargesetz geplanten höheren Kassenabschlag. Diese finanzielle Belastung dürfe nicht im Kontext der Fixumerhöhung legitimiert werden. Denn dies konterkariere die eigentlich mit der Apothekenreform intendierte Stärkung der Apotheken. Auch die neuen Herstellerabschläge sorgen für Kritik. 
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 18.06.2026  13:05 Uhr

Kritikpunkt: Höhere Zuzahlung

Ein weiterer Kritikpunkt in der Stellungnahme ist die im Spargesetz für Versicherte vorgesehene Erhöhung der Zuzahlung bei Medikamenten. Da Apotheken gegenüber den Kassen das Inkasso übernehmen müssen, verursache dies eine administrative und finanzielle Mehrbelastung, Denn nicht nur müssen die Apotheken die damit verbundenen Mehrkosten für zunehmend unbare Zahlungen sowie Zahlungsausfall- und Prozessrisiken tragen. Sondern ihnen entstünden gerade zu Beginn der Erhöhung im Apothekenalltag ein erheblicher zusätzlicher Aufwand im Hinblick auf die Patientenaufklärung, »insbesondere darüber, dass die Apotheken die Gebühren auf gesetzlicher Grundlage für die Krankenkassen einziehen, diese nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Kosten des Arzneimittels stehen und Apotheken daraus kein finanzieller Vorteil entsteht«.

Zudem moniert die ABDA, dass ausländische Versender bislang verbotenermaßen auf die Zuzahlung verzichten und mit diesem Boni-Bonbon auf Kundenfang gehen. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Apotheken vor Ort. »Wir fordern, die Zuzahlungspflicht auch für Versandapotheken durchzusetzen und hierbei andere Wege als den derzeit vorgesehenen über die Paritätische Stelle nach § 129 Absatz 4 SGB V i. V. m. Anlage 7 des Rahmenvertrages zu gehen.« Die derzeitig vorgesehen Regel sei nicht geeignet. »Im SGB V sollten klare, effektiv sanktionierbare Vorschriften hinsichtlich des Verbots eines Zuzahlungsverzichts als Marketinginstrument verankert werden.«

Apotheke als Inkasso-Stelle: Ausweitung der Herstellerabschläge als Risiko

Des Weiteren stößt eine Ausweitung der Herstellerabschläge bei der ABDA auf Kritik. Neben einem höheren Herstellerrabatt (Dynamisierung) sind auch die Einführung von Abschlägen auf Impfstoffe sowie auf Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundversorgung (§ 130a Absatz 3e SGB V) im Gesetz vorgesehen. Denn auch hier sieht sich die Apothekerschaft als Inkasso-Stelle mit höherem Aufwand und finanziellem Risiko konfrontiert. Die aktuelle Regelung sichere Apotheken nicht gegen etwaige Zahlungsausfälle seitens der Hersteller ab, so die ABDA.

Apotheken hätten keinerlei Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit oder das Zahlungsverhalten der pharmazeutischen Unternehmer, trügen jedoch das volle wirtschaftliche Risiko. Gerade kleine und mittlere Apotheken würden dadurch stark belastet. Die ABDA hält stattdessen eine direkte Abrechnung zwischen Krankenkasse und pharmazeutischem Unternehmer für sachgerechter.

Für erheblichen Mehraufwand in Apotheken dürfte zudem die im GKV-Spargesetz vorgesehene Möglichkeit von Rabattverträgen bei patentgeschützten Arzneimitteln sorgen. Neben dem Hinweis auf den dadurch steigenden Beratungs- und Erklärungsaufwand in den Apotheken warnt die ABDA auch vor der Gefahr von Versorgungsengpässen. »Mit Blick auf die Erfahrungen mit den Folgen des Rabattvertragswettbewerbs bei Generika weisen wir außerdem auf das Risiko von Marktverengungen und Einschränkungen der Therapieoptionen durch Übertragung des Instrumentariums in den Patentmarkt hin.«

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