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Pflegereform
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»Zu Jahresbeginn darf es nicht zu harten Brüchen kommen«

Für die umstrittenen Sparpläne zum Absichern der Pflegeversicherung beginnt die konkrete Gesetzgebung. Die Koalition will nachbessern, damit abrupte Umstellungen nicht noch Verunsicherung bringen.
AutorKontaktdpa
Datum 05.11.2026  16:20 Uhr

Pflegebeiträge II

Gutverdiener sollen stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze beim Monatsgehalt, bis zu der bei allen Beiträge abgezogen werden, 2027 um zusätzlich 300 Euro erhöht werden. Ab 2028 soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren und von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere noch gratis Mitversicherte soll das Beitrag zahlende Familienmitglied dann 0,52 Prozent Zuschlag zahlen.

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig nicht mehr ab und zu angepasst werden. Kommen sollen jährliche Erhöhungen orientiert an der Inflationsentwicklung, aber erst ab 2029. Das soll Pflegebedürftigen langfristig Sicherheit bringen und den Anstieg der Eigenanteile dämpfen. Dafür fällt eine nach geltendem Recht für 2028 anstehende Anhebung der Leistungen weg.

Pflegeeinstufungen

Eine Reform von 2017 gilt als wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Leistungsbezieher rasant auf sechs Millionen gestiegen ist. Damals stark erweiterte Kriterien fürs Feststellen einer Pflegebedürftigkeit sollen – wie damals von Experten empfohlen – nun für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium.

Vorbeugung

Im Blick steht auch eine stärkere Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf »Pflegebegleitung« durch professionelle Kräfte kommen, um gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat wegfallen. Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gezielt zu altersbedingten Erkrankungen bekommen.

Unterstützung für häusliche Pflege

Unterstützungsleistungen für die Pflege daheim sollen in Budgets gebündelt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll es ein »Sozialraumbudget« zum Finanzieren von Alltagshilfen geben: bis zu 175 Euro im Monat ab dem Alter von 25 Jahren und bis zu 300 Euro für Jüngere. Aus einem anderen Budget soll man auch Ersatzbetreuung zahlen können, wenn eine pflegende Person Urlaub macht oder krank ist. Die bisher dazu dienende »Verhinderungspflege« soll entfallen. Drohende Probleme bei dieser recht kurzfristigen Umstellung will die Koalition noch ausräumen. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, es dürfe nicht sein, dass sich die Lage am 1. Januar von einem Moment auf den anderen so ändere, dass sich keiner darauf einstellen könne. Es brauche Verlässlichkeit.

Die AfD-Fachpolitikerin Nicole Hess kritisierte, der allgemeine Beitrag solle stabil bleiben, aber die Rechnung für viele Versicherte steige trotzdem. Die Grünen-Expertin Simone Fischer sagte: »Streichen ist keine Reform.« Linke-Chef Luigi Pantisano forderte: »Geben Sie den pflegenden Angehörigen endlich mehr Unterstützung, also mehr Geld, damit sie nicht zusammenbrechen.«

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte mit Blick auf zuerst geplante Kürzungen bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige, manche Zumutungen seien gestrichen worden. Das Armutsrisiko löse dies aber nicht. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte den Entwurf eine »Mogelpackung«. Kürzungen träfen die häusliche Pflege, die vermeintlich gestärkt und entlastet werden solle.

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