Zahl der Paxlovid-Auslieferungen verdreifacht |
Benjamin Rohrer |
22.09.2022 09:00 Uhr |
Laut BMG hat sich die Zahl der an die Apotheken ausgelieferten Paxlovid-Therapieeinheiten seit Einführung des ärztlichen Dispensierrechts mehr als verdreifacht. / Foto: IMAGO/Christian Grube
Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine Million Dosen des antiviral wirksamen Covid-19-Medikaments Paxlovid™ (Nirmatrelvir/Ritonavir) beschafft. Die Wirkstoffkombination ist zur Covid-19-Behandlung bei Risikopatienten zugelassen und konnte in den Zulassungsstudien überzeugen. Doch in den ersten Monaten verordneten die Mediziner Paxlovid nur sehr zögerlich, Millionen von Packungen drohen weiterhin zu verfallen.
Damit mehr Patienten von Paxlovid profitieren, hatte das Bundesgesundheitsministerium Anfang August Vorschläge vorgelegt, die unter anderem ein eingeschränktes ärztliches Dispensierrecht für das Therapeutikum vorsehen. Seit Mitte August gilt nun die aktualisierte Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVersV). Hausärzte dürfen demnach maximal fünf Paxlovid-Packungen lagern und diese direkt an Patienten abgeben. Für die Abgabe werden sie vergütet. Die Mediziner müssen die Packungen allerdings über die Apotheken beziehen, die für die Beschaffung und die Abgabe weiterhin vergütet werden.
Laut BMG haben die Neuregelungen zu einem deutlichen Anstieg der Paxlovid-Auslieferungen geführt. Zahlen aus dem Ministerium zeigen, dass sich die Anzahl der ausgelieferten Packungen von Kalenderwoche 33 zu Kalenderwoche 34 mehr als verdreifachte. In den Kalenderwochen 32 und 33 erhielten die Apotheken vom Großhandel demnach zwischen 3300 und 3500 Packungen. In Kalenderwoche 34 waren es dann rund 11.600. Eine Woche später stieg die Zahl dann sogar auf 11.683, bevor sie in KW 36 zuletzt wieder auf rund 8900 sank.
Allerdings: Wo die ausgelieferten Packungen letztlich abgeben wurden, kann das BMG nicht nachvollziehen. Denn die Zahlen aus dem BMG belegen lediglich einen Anstieg der ausgelieferten Therapieeinheiten. Zahlen zu den Abgaben in Arztpraxen legte das Ministerium nicht vor. Aus dem Ministerium hieß es allerdings, dass man in der Einführung des ärztlichen Dispensierrechts den Hauptgrund für diesen Anstieg sehe. Man werde daher an dem eingeschränkten Dispensierrecht für die Hausärzte festhalten. Es sei sinnvoll gewesen, diese Regelung gegen den Widerstand von Lobbygruppen durchzusetzen, hieß es.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.