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Künstliche Intelligenz
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Wer haftet bei KI-Fehlern in der Apotheke?

KI-basierte Software-Anwendungen kommen auch im Apothekenalltag zunehmend zum Einsatz. Sie können in vielen Bereichen unterstützen, etwa bei Prognosen oder auch bei fachlichen Entscheidungen. Doch was ist, wenn die künstliche Intelligenz unbemerkt Fehler macht? Die Apothekengewerkschaft Avoxa informiert über Haftungsfragen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 21.09.2026  09:00 Uhr
Wer haftet bei KI-Fehlern in der Apotheke?

Künstliche Intelligenz (KI) bietet im Gesundheitswesen große Unterstützung. So kann etwa die Pharmaforschung mittels KI-Analysen anonymisierter Gesundheitsdaten zielgerichteter zu Krankheiten forschen. In Apotheken vereinfachen KI-basierte Software-Anwendungen viele Prozesse. Sie helfen etwa in der Warenwirtschaft bei der Bedarfsprognose oder können bei der Medikationsanalyse und dem -management unterstützen. Problematisch wird es, wenn die KI unbemerkt Fehler macht – gerade in sensiblen Bereichen, etwa bei Entscheidungen zur Medikamentenabgabe.

Denn wie die Adexa unterstreicht, bleibt die Apothekerin oder der Apotheker stets primär verantwortlich für Information und Beratung zu Arzneimitteln. Die in der Apothekenbetriebsordnung (§20 ApBetrO) verankerten gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten gelten auch, wenn KI-basierte Programme zum Einsatz kommen.

Andere Angehörige des pharmazeutischen Personals dürften diese Beratungsaufgaben übernehmen, wenn die Apothekenleitung dies zuvor schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, so die Adexa. Dabei muss sie demnach auch festlegen, in welchen Fällen grundsätzlich ein Apotheker oder eine Apothekerin hinzuzuziehen ist.

KI-Systemfehler: beschränkte Arbeitnehmerhaftung

Für Angestellte in Apotheken gelten die allgemeinen Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung beziehungsweise des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Das gilt auch bei KI-Systemfehlern. Entscheidend für die Haftbarkeit sind jeweils die konkreten Umstände (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2010, BAG, 8 AZR 418/09).

Um Unklarheiten zu vermeiden, kommt es vor allem auf die Organisation der Apotheke an. Wer KI-Systeme einführt, sollte im Rahmen des Qualitätsmanagements klare Zuständigkeiten und Kontrollprozesse festlegen und die Beschäftigten für den Umgang mit dem System entsprechend qualifizieren, rät die Apothekengewerkschaft.

Die Adexa nennt folgende Punkte, die die Beschäftigten wissen sollten: Welche Software ist für welchen Zweck vorgesehen? Welche Ergebnisse müssen fachlich kontrolliert werden? Wann muss ein Apotheker hinzugezogen werden? Und was ist zu tun, wenn ein Ergebnis unplausibel erscheint?

KI dürfe nicht dazu führen, dass Verantwortlichkeiten unklar werden oder Risiken neuer Technik stillschweigend auf die Person am HV-Tisch verlagert würden.

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