Wenn der Beruf krank macht |
Ein erhöhtes Risiko für berufsbedingte Hautkrankheiten besteht beispielsweise im Friseurhandwerk. / Foto: Adobe Stock/okskukuruza
Die Haut ist unsere Verbindung zur Umwelt, die Grenze zwischen innen und außen. Sie wehrt vieles ab, was nicht in den Körper eindringen soll: etwa Krankheitserreger, Feuchtigkeit, UV-Strahlung oder Chemikalien. Manchmal ist sie damit jedoch überfordert – vor allem, wenn sie aus beruflichen Gründen Tag für Tag mit belastenden Einflüssen konfrontiert wird.
Beruflich bedingte Hauterkrankungen verursachen in Europa nach Schätzungen der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft jährlich mehr als 5 Milliarden Euro Kosten. Sie machen mehr als die Hälfte aller Berufskrankheiten aus, bei jungen Erwerbstätigen bis 25 Jahren sogar 90 Prozent. Rund 30.000 Verdachtsfälle von berufsbedingten Hautkrankheiten gingen 2018 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein, knapp 23.000 wurden als solche bestätigt. Als Berufskrankheit anerkannt werden Hautkrankheiten allerdings nur, wenn sie zur Aufgabe des Berufs führen (Kasten). Das war 2018 in Deutschland bei rund 4800 Menschen der Fall. Um ein Vielfaches höher ist die Zahl der Berufstätigen, die tagtäglich mit Hautproblemen kämpfen, ihren Job aber weiterhin ausüben.
Verantwortlich für die Hautschäden sind insbesondere häufiger Wasserkontakt und langes Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen, aber auch Chemikalien, mechanische Beanspruchung und UV-Strahlung. Ein erhöhtes Risiko für berufsbedingte Hautkrankheiten besteht beispielsweise im Friseurhandwerk, in Gesundheitsberufen, in der Metallverarbeitung, im Baugewerbe, bei Malern, Reinigungskräften und Beschäftigten in der Nahrungsmittelindustrie. Etwa vier Millionen Männer und Frauen sind nach Angaben des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen betroffen.
Bei einer Berufskrankheit ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass sie durch besondere Einwirkungen verursacht wird und dass bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit einem erheblich höheren Risiko als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Sie muss in der Berufskrankheiten-Verordnung des Bundes (BKV) aufgeführt sein. Wird die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, so hat der Versicherte zudem Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, also etwa auf Heilbehandlungen oder Rentenzahlungen (https://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/index.jsp).
Für 2020 gehen Experten aufgrund der Hygieneanfordernisse durch die Corona-Pandemie von einer deutlichen Zunahme aus – nicht nur im Gesundheits- und Pflegedienst, sondern beispielsweise auch bei Beschäftigten im Einzelhandel oder Paketboten. Besonders gefährdet sind Menschen mit einer bestehenden atopischen Veranlagung wie etwa Neurodermitis.
Entscheidend für die Schutzfunktion der Haut gegen schädliche Einflüsse ist die äußere Hornschicht (Stratum corneum). Sie entsteht aus abgestorbenen Zellen der Oberhaut (Epidermis), die an die Hautaußenseite wandern. Innerhalb von etwa einem Monat erneuert sich das Stratum corneum vollständig. Ein Wasser-Fett-Film schützt die Hornschicht vor Umwelteinflüssen und Mikroorganismen. Er hat einen pH-Wert von 5,5, ist also schwach sauer. Unter der Epidermis liegt die gut durchblutete Lederhaut (Dermis). Hier sitzen die Talg- und Schweißdrüsen, deren Sekrete zum Säureschutzmantel der Haut beitragen, und die Nervenzellen für den Tastsinn und das Temperaturempfinden. Oberhaut und Lederhaut zusammen bezeichnet man als Kutis.