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Dermatosen

Wenn der Beruf krank macht

Feuchtigkeit, Chemikalien, Krankheitskeime oder Schmutz gehören bei etlichen Berufen zum Arbeitsalltag. Dann ist die Schutzfunktion der Haut schnell ausgereizt. Werden Berufsdermatosen nicht adäquat behandelt, können sie bis zur Berufsunfähigkeit führen.
Clara Wildenrath
19.07.2020  08:00 Uhr

Krebs als Berufskrankheit

Auf ungeschützter Haut können bei Menschen, die viel im Freien arbeiten, aber noch schwerwiegendere Folgen auftreten – durch die DNA-schädigende Wirkung des Sonnenlichts. Seit 2015 werden bestimmte Formen von Hautkrebs als Berufskrankheit infolge natürlicher UV-Strahlung anerkannt. Mehr als 4200 Menschen mussten 2018 aufgrund dessen den Beruf aufgeben. Häufig trifft es beispielsweise Bauarbeiter, Landwirte, Briefträger oder Seeleute.

Ein direkter Zusammenhang zwischen der kumulativen Sonnenexposition und dem Erkrankungsrisiko ist insbesondere beim Plattenepithelkarzinom nachgewiesen. Diese Form des hellen Hautkrebses, auch Stachelzellkrebs genannt, macht sich durch gelbliche, manchmal nässende oder einblutende Schuppenkrusten und knotige Verhornungen bemerkbar. Das Plattenepithelkarzinom metastasiert in der Regel erst nach längerem Wachstum und gilt deshalb im Frühstadium als sehr gut heilbar. Seine Vorstufe sind die aktinischen Keratosen: schuppige, oft rötliche oder bräunliche Hautareale, die sich wie Schmirgelpapier anfühlen. Sie entstehen praktisch ausschließlich auf den sogenannten Sonnenterrassen wie Nase, Schläfen und Handrücken. Oft lassen sie sich konservativ behandeln, zum Beispiel mit flüssigem Stickstoff (Kryotherapie), einer photodynamischen Therapie oder durch lokale Anwendung von 5-Fluorouracil, Retinoiden, Imiquimod oder Diclofenac in Gel- oder Salbenform.

Eine weitere als Berufskrankheit anerkannte Präkanzerose ist ein Morbus Bowen, der in das Bowen-Karzinom übergehen kann. Typisch sind einzelne, unregelmäßig geformte, aber scharf begrenzte, rot-schuppige Hautveränderungen, die einem Ekzem oder der Psoriasis ähneln.

Bei anderen Hautkrebsformen, etwa dem häufiger auftretenden Basalzellkarzinom oder dem malignen Melanom, gilt der Zusammenhang mit einer beruflichen Sonnenexposition als noch nicht ausreichend geklärt. Ein Basalzellkarzinom wird dagegen bei Berufstätigen, die mit Arsen, Teer, Ruß oder ionisierender Strahlung in Kontakt kommen, als berufsbedingt anerkannt. Auch ein Plattenepithelkarzinom oder ein Bowen-Karzinom kann durch diese Noxen ausgelöst werden.

Wer Hautschäden bemerkt, die durch die Arbeitsbedingungen gefördert werden, kann sich an den Betriebsarzt oder einen Dermatologen wenden. Bestätigt sich der Bezug zur beruflichen Tätigkeit, informiert der Arzt mit Einverständnis des Patienten den Unfallversicherungsträger. Der übernimmt dann im Rahmen des sogenannten Hautarztverfahrens die Kosten für die Behandlung. Der Patient ist dadurch von Zuzahlungen befreit.

Der Hautarzt kann auch Präparate verordnen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden, etwa Pflege- und Hautschutzcremes. Zusätzlich bietet die Unfallversicherung oft Seminare oder Einzelberatungen an, in denen Präventionsstrategien vermittelt werden. Bei Bedarf kann sie auch helfen, die individuellen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu verbessern.

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