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Verordnung im Bundesrat
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Was die Reform noch ausbremsen kann

Morgen haben die Länder das Sagen. Über die Ausgestaltung des letzten Teils der Apothekenreform entscheiden maßgeblich sie. Einen Konsens mit dem Bund braucht es dennoch. Was, wenn es den nicht gibt?
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.07.2026  16:00 Uhr

Brüssel kann auch mitreden

Die Verordnung kann aber auch von anderer Seite ausgebremst werden, nämlich durch die EU-Kommission – auch wenn das BMG ihr gegenüber Zugeständnisse gemacht und beanstandete Passagen zu Vorgaben bei EU-Versendern abgemildert beziehungsweise gestrichen hat. Eine Abstimmung mit Brüssel war nötig, weil die Verordnung sich auch um den grenzüberschreitenden Versandhandel dreht. Im Januar schickte das BMG die Pläne also zur Notifizierung nach Brüssel.

Und dieses Verfahren läuft weiterhin, Frist ist der 14. Juli. Dass die Kommission dem BMG noch einmal Steine in den Weg legt, ist nicht allzu wahrscheinlich, aber eben nicht ausgeschlossen; bislang gibt es keine Rückversicherung für das BMG, dass der neue Verordnungsentwurf zustimmungsfähig ist. »Deutschland muss der Kommission den vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsentwurf übermitteln«, bestätigt ein BMG-Sprecher. Das Notifizierungsverfahren laufe wie geplant weiter.

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