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Verordnungsentwurf

Vollständiger Impfschutz erst nach drei Antigen-Kontakten

Mit einem Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung will das Bundesgesundheitsministerium künftig die Details zu Genesenen- und Impfnachweisen selbst regeln. Darin heißt es, dass ab Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur noch nach drei Impfdosen vorliegt. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei Covid-19-Infektionen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 21.02.2022  13:36 Uhr

Verordnung folgt offenbar der Forschung

Damit folgt der Verordnungsentwurf offenbar unter anderem einer Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie, die betont hatten, dass drei Antigenkontakte für den Covid-19-Immunschutz wichtig sind. Damit sollten Personen, die dreimal etwa durch eine Impfung oder Infektion mit dem Virus Kontakt hatten, gleichbehandelt werden.

Zudem will der Verordnungsentwurf auch Kindern unter 12 Jahren die Möglichkeit geben, eine Absonderung nach Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet mit einem Testnachweis vor Ablauf der geforderten fünf Tage zu beenden. Dies galt bislang nur für Kinder und Erwachsene ab 12 Jahren. Darüber hinaus wird die Definition eines Hochrisiko-Gebiets angepasst.

Zu erwarten ist, dass das BMG neben der Einreiseverordnung auch die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ähnlich ändern wird. In dieser Verordnung sind Erleichterungen und Ausnahmen von derzeitigen Covid-19-Schutzmaßnahmen wie etwa Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie geregelt. Die Details zu Genesen- und Impfnachweisen sind in den beiden Verordnungen bislang identisch festhalten worden. Die Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung soll laut BMG-Begründung am 4. März 2022 in Kraft treten. Außer Kraft soll sie zunächst am 7. April 2022 treten. Wahrscheinlich ist aber, dass die Verordnung im März erneut verlängert wird.

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