Vollständiger Impfschutz erst nach drei Antigen-Kontakten |
Der Impfpass in analoger oder digitaler Form bleibt weiter wichtig. Laut einem Verordnungsentwurf müssen ab Oktober alle dreimal geimpft sein, um als vollständig geimpft zu gelten. / Foto: AdobeStock/blende11.photo
Um die Gültigkeit von Genesenennachweisen und die Anzahl an benötigten Covid-19-Impfdosen gab es zuletzt immer wieder Ärger. Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Mitte Januar dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erlaubt hatte, über diese Fragen selbst zu bestimmen und rechtlich bindende Details lediglich auf deren Internetseite zu veröffentlichen. Hierzu gab es aber einige Verwirrung, insbesondere da das RKI die Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten kurzerhand von sechs auf nicht mal ganz drei Monate abgesenkt hatte, ohne dies vorher anzukündigen. Zudem hatte auch das Bundesverfassungsgericht mittlerweile die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungsmethode angezweifelt.
Vergangene Woche haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass diese Fragen wieder per Verordnung vonseiten des BMG geregelt werden müssen. Das BMG legte nun einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vor. Diese Verordnung regelt in den derzeitigen Pandemie-Zeiten wer nach Deutschland einreisen darf, beziehungsweise welche Nachweise bei einer Einreise zu erbringen sind.
Darin soll es bald konkret heißen, dass ein Genesenennachweis gültig ist, wenn »die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.« Damit stellt die Verordnung klar, dass ein Genesenennachweis nur insgesamt 62 Tage lang gültig ist. Diese Änderung soll »aus Gründen der Rechtssicherheit« nun wieder im Verordnungstext stehen. Im Verordnungsentwurf wird allerdings nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften entschieden. Das RKI hatte vor wenigen Tagen erklärt, dass ein Genesenenzertifikat für bereits Geimpfte derzeit 180 Tage gilt.
Auch Details zu Impfnachweisen soll die Einreiseverordnung bald konkret regeln. Ein vollständiger Impfschutz gegen Covid-19 liegt demnach vor, wenn die Impfungen mit einem von der Europäischen Union (EU) zugelassenen Impfstoff erfolgt sind. Zudem müssen drei Einzelimpfungen erfolgt sein, wobei die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein muss. Diese Regelung, dass lediglich drei Impfungen als vollständiger Impfschutz angesehen wird, ist dabei neu. Das PEI hat den vollständigen Impfschutz bislang mit zwei Impfdosen ausgegeben, die dritte Impfdosis galt bislang als Auffrischungsimpfung/Booster.
Für diese Regelung soll es aber Ausnahmen geben. So gilt zunächst eine Übergangszeit: Bis zum 30. September 2022 liegt etwa auch bei zwei Einzelimpfungen noch ein vollständiger Impfschutz vor. Für Einreisezwecke gilt diese Regel laut Verordnungsentwurf auch, allerdings darf nach den ersten beiden Impfungen (Grundimmunisierung) nicht mehr als 270 Tage vergangen sein. Dies soll laut Entwurf für Einreisezwecke auch nach dem 30. September 2022 weiter gelten und deckt sich damit mit den EU-Vorgaben nach denen zwei Einzelimpfungen gegen Covid-19 insgesamt neun Monate gültig bleiben sollen und für die Einreise weiter genügen.
Mit zwei Impfungen kann aber laut Verordnungsentwurf auch ein vollständiger Impfschutz existieren, wenn etwa ein positiver Antikörpertest vorliegt, der noch vor der ersten Impfung gemacht wurde. Darüber hinaus gilt als vollständig geimpft, wer nach einer Impfung mit Covid-19 infiziert war und entweder vor der zweiten Impfung oder nach der zweiten Impfdosis ein positives PCR-Testergebnis vorweisen kann. Bis zum 30. September 2022 soll zudem als vollständig geimpft gelten, wer einmal mit Covid-19 infiziert war und danach oder davor lediglich eine Impfdosis erhalten hat.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.