Covid-19-Genesenen-Zertifikate wieder sechs Monate gültig |
Ev Tebroke |
11.02.2022 15:00 Uhr |
Nicht nur auf Reisen ist ein gültiges Covid-19-Impf oder Genesenen-Zertifikat essenziell. Zuletzt hatte hierzulande eine verkürzte Gültigkeitsdauer der Genesenen-Nachweise für Irritationen gesorgt. / Foto: picture alliance/dpa Stefan Puchner
Regelmäßig stellen Apotheken digitale Covid-19-Impf- und Genesenen-Zertifikate aus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind diese Nachweise wichtiges Zutrittskriterium für viele Bereiche des alltäglichen Lebens. Die Vorgaben für eine Ausstellung der Zertifikate liefert das Robert-Koch-Institut (RKI). Zuletzt hatte eine geänderte Gültigkeitsdauer der Genesenen-Nachweise aber für Verwirrung gesorgt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte unter Berufung auf das RKI die Verkürzung der Gültigkeit von sechs auf drei Monate verkündet. Doch anscheinend waren die Vorgaben des RKI nicht eindeutig genug formuliert gewesen. Denn kurz darauf hatte das Institut seine Angaben präzisiert und darauf hingewiesen, die kürzere Gültigkeitsdauer gelte nur für ungeimpfte Genesene. Für geimpfte Genesene hingegen gilt das Zertifikat demnach weiterhin 180 Tage.
Für die Ausstellung der Genesenen-Zertifikate hatten die Apotheken nach der Ankündigung des BMG auf eine Gültigkeitsfrist von 90 Tagen umgestellt. Dies wurde jetzt nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) revidiert. Entsprechend der nun erfolgten Klarstellung durch das RKI sind demnach die technischen Vorgaben im DAV-Portal wieder auf die Gültigkeitsdauer von 180 Tagen angepasst. Die technische Änderung, die auch eine Eintragung auf 90 Tage ermöglichen sollte, wurde »vorerst wieder zurückgenommen«, teilte der DAV mit.
Mit der Anpassung erhalten somit künftig alle Genesenen ein Genesenen-Zertifikat, dass mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist. Nach Informationen der PZ wird die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene nicht über das Zertifikat abgebildet. Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden.
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