Verlängerung der erhöhten Impfstoffreservere geplant |
Die Bundesregierung plant, die erhöhte nationale Sicherheitsreserve für saisonale Grippeimpfstoffe zu verlängern. / Foto: imago images/Laci Perenyi
Die Bestellung von Influenza-Impfstoffen für die kommende Saison 2022/2023 hat bereits begonnen. Bis zum 1. April sollen Arztpraxen und damit auch Apotheken die Grippe-Vakzine bestellen. Die frühzeitige Bestellung im Frühjahr ist wichtig, da die Impfstoff-Hersteller auf dieser Basis die Grippe-Impfdosen produzieren. Nachbestellungen, insbesondere in größeren Mengen, sind aufgrund der langwierigen Herstellung und Chargenprüfung und der hohen weltweiten Nachfrage normalerweise nicht möglich.
Um Engpässen vorzubeugen, prüft das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemeldeten Bedarf und erhöht diesen um eine zusätzliche Sicherheitsreserve, die eigentlich in einer Höhe von 10 Prozent vorgesehen ist (Sozialgesetzbuch V § 132e). Die Genauigkeit der Bedarfsabschätzung, die aufgrund des großen zeitlichen Abstandes sowieso bereits eingeschränkt ist, wurde durch die Covid-19-Pandemie weiter beeinträchtigt. Daher wurde die Sicherheitsreserve bereits für die Saison 2020/2021 auf 30 Prozent angehoben. Auch für die aktuelle Grippesaison 2021/2022 wurde ein Extra-Puffer von 30 Prozent eingeplant.
Der Entwurf des GKV-Finanzstabiliserungsgesetz, mit dem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eigentlich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entlasten will, sieht nun aber auch eine Fortführung der erhöhten Reserve für saisonale Grippeimpfstoffe vor: »Aufgrund der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie wird für die Bestellungen von saisonalem Grippeimpfstoff für die Grippesaison 2022/2023 der erhöhte ›Sicherheitszuschlag‹ von 30 Prozent auch auf die Impfsaison 2022/2023 erstreckt«, heißt es in dem Entwurf, den das BMG am gestrigen Dienstag verschickte. Die erhöhte Impfstoffreserve könne laut Entwurf zu Mehrausgaben von bis zu 75 Millionen Euro für die GKV führen – bis zu 50 Millionen Euro für die zusätzlichen Impfstoffe einschließlich Mehrwertsteuer sowie bis zu 25 Millionen für die ärztliche Vergütung.
Zuvor hatte das BMG bereits die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern um ein Jahr bis Ende März 2023 verlängert, um möglichen Lieferengpässen vorzubeugen und die Versorgung der Über-60-Jährigen mit Grippe-Impfstoffen im kommenden Winter abzusichern.
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