Lauterbach will Kassenabschlag auf 2 Euro erhöhen |
Benjamin Rohrer |
15.03.2022 19:06 Uhr |
Entlastung der Kassenfinanzen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will unter anderem bei den Ausgaben für Arzneimittel einsparen. / Foto: IMAGO/Jürgen Heinrich
Nach zwei Jahren Coronavirus-Pandemie will die Bundesregierung im GKV-Bereich sparen. Die Ampel-Koalition rechnet durch die Pandemie damit, dass die Zuwächse bei den Beitragseinnahmen im Gesundheitsfonds weniger stark ansteigen als noch vor der Pandemie. Dadurch sei seit 2020 eine GKV-Finanzierungslücke entstanden, heißt es in einem ersten Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am heutigen Dienstag verschickt hat und der der PZ vorliegt. Hinzu komme, dass die Ausgabenzuwächse teils deutlich über 4 Prozent pro Jahr liegen. Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben werde jedes Jahr zu einem Anstieg des Zusatzbeitragssatzes von 0,2 bis 0,3 Prozentpunkten führen, so die Prognose. Klar ist: Nach aktueller Gesetzeslage entfällt im Jahr 2023 der zur GKV-Stabilisierung in der Corona-Pandemie beschlossene ergänzende Bundeszuschuss für 2022 in Höhe von 14 Milliarden Euro. Ohne zusätzliche Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2023 von derzeit 1,3 Prozent um rund einen Prozentpunkt steigen, rechnet das BMG vor.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, will das Ministerium Sparmaßnahmen einführen, die »auf mehreren Schultern« verteilt werden sollen. Zunächst soll der Bundeszuschuss zur GKV ab dem Jahr 2023 um 5 Milliarden Euro auf jährlich 19,5 Milliarden Euro erhöht werden. Darüber hinaus werden nicht notwendige Finanzreserven der Krankenkassen weiterhin abgeschmolzen und überschüssige Mittel des Gesundheitsfonds dauerhaft als Zuweisungen an die Krankenkassen ausgeschüttet, heißt es im Entwurf.
Gleich nach diesen beiden Maßnahmen nennt das BMG aber massive Einsparungen im Arzneimittelbereich. Wörtlich heißt es: »Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV wird das Preismoratorium über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere vier Jahre verlängert, der Apothekenabschlag für die Dauer von zwei Jahren auf 2 Euro erhöht und die Geltung des Erstattungsbetrags (…) ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels und damit im Sachzusammenhang stehender Konstellationen geregelt.« Laut Entwurf soll die zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags den Kassen 170 Millionen Euro einbringen.
Damit müssten die Apotheken erstmals seit 2015 wieder eine Änderung des Kassenabschlags hinnehmen. Damals hatte der Gesetzgeber den Abschlag auf 1,77 Euro fixiert, weil sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband in vorangegangenen Verhandlungen nicht auf eine Abschlagshöhe für das Jahr 2016 einigen konnten. Dass die Politik den Kassenabschlag als Sparinstrument nutzt, ist den Apothekern allerdings nicht neu: Schon mit dem sogenannten Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hatte der Bundestag 2011 beschlossen, den Abschlag auf damals 2,05 Euro zu erhöhen.
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