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SAV-Mitgliedervotum
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Verbändefusion zum MAV ist besiegelt

Die Fusion der drei Landesapothekerverbände Thüringen (ThAV), Sachsen-Anhalt (LAV-S-AN) und Sachsen (SAV) zum Mitteldeutschen Apothekenverband (MAV) ist vollendet. Heute hat auch der Sächsische Apothekerverband der Verschmelzung zugestimmt. Die beiden anderen Verbände hatten bereits am 8. Juli der Auflösung und dem Übergang in den MAV zugestimmt. Sachsen wiederum hatte heute über deren Aufnahme in den SAV zuzustimmen, der dann als Großverband in den MAV umfirmiert wird.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 19.08.2026  19:00 Uhr

Verbandsstrukturen mit Länderproporz

Wie geht es nun weiter? Nach der nun formal beschlossenen Verschmelzung soll bis zum 31. August die Anmeldung beim Vereinsregister erfolgen. Nach der offiziellen Eintragung des MAV, die bis spätestens Ende 2026 vollzogen sein dürfte, soll dann bis Ende März 2027 die Wahl der neuen MAV-Gremien erfolgen: ein paritätisch besetzter Vorstand sowie eine Delegiertenversammlung.

Die Verbandsstrukturen sollen klar und mit Länderproporz geregelt werden. Der Vorstand des MAV wird sich aus 13 Mitgliedern zusammensetzen: Fünf aus Sachsen, vier aus Thüringen und vier aus Sachsen-Anhalt. Der Vorsitz wird jeweils mit einem Land besetzt. Der Vorstand soll alle vier Jahre per Direktwahl von der MV gewählt werden. Insgesamt soll die Delegiertenversammlung 33 Mitglieder haben: 13 Vorstandsmitglieder und 20 gewählte Delegierte. Die Geschäftsstelle in Leipzig soll laut Planung 29 Mitarbeiter haben.

Die Mitgliedschaften in den einzelnen Verbänden werden automatisch in den MAV überführt. Bis die Mitgliederversammlung des MAV über eine neue Beitragsordnung beschlossen hat, sollen die bisherigen Beitragsordnungen der Verbändepartner in Kraft bleiben. Bis Ende 2027 sollen dann auch alle Geschäftsstellenprozesse angeglichen sein, sodass der MAV ab 2028 vollumfänglich durchstarten kann.

 

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