| Ev Tebroke |
| 20.08.2026 15:00 Uhr |
Mit der Apothekenreform erhalten die Apotheken auch viele neue Leistungsmöglichkeiten. Die Vergütungen dafür müssen aber noch zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt werden. / © Imago/IlluPics
Es war die letzte Mitgliederversammlung des Sächsischen Apothekerverbandes (SAV). Am 19. August traf sich die Apothekerschaft in Leipzig, um die Fusion in den Mitteldeutschen Apothekenverband (MAV) zu besiegeln. Der SAV-Vorsitzende Thomas Dittrich hatte an diesem »historischen Tag«, wie er es nannte, aber zunächst die Apothekenreform im Blick. Die final abgeschlossene Reform – auch die Mantelverordnung dürfte nun nach dem Ende des EU-Notifizierungsverfahrens zeitnah in Kraft treten – wertet Dittrich als »berufspolitischen Erfolg«.
»Wir haben viel erreicht. Wir haben die Honoraranpassung. Wir haben eine ganz andere Wahrnehmung der Apotheken in der Politik und in der Bevölkerung. Und wir haben zusätzliche Leistungen.« Neben fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) erlaubt das Gesetz Apotheken etwa künftig das Angebot von weiteren Impfungen, Schnelltests sowie venösen Blutentnahmen.
Dittrich freut sich über das erweiterte Leistungsangebot, gibt aber gleichzeitig zu bedenken: »Rein wirtschaftlich gesehen muss jede zusätzliche Leistung auch einen Beitrag zum Gewinn der Apotheke erwirtschaften.« Für klein- und mittelständische Unternehmen wie Apotheken sei eine Gewinnerzielungsabsicht immanent, so Dittrich mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV).
Für den Betrag, den der Spitzenverband bereit sei zu zahlen oder den die Schiedsstelle bislang zugeteilt hat, seien die Apotheken nicht in der Lage, die pDL zu erbringen. »Weil es nicht geht«, so der SAV-Vorsitzende. Ziel müsse sein, die Leistungen in die Fläche zu bringen, bundesweit zu etablieren. Dafür müsse es aber wirtschaftlich erträglich sein. »Sonst wird das schwierig«, ist Dittrich sicher.
Der SAV-Vorsitzende blickt mit Sorge auf die große Zahl der anstehenden Verhandlungen. Denn laut Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) müssen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die Vergütungen für viele zu erbringende Leistungen erst noch verhandeln. Dittrich gab einen Überblick über die »Baustellen«.
Apotheken- und Kassenseite müssen sich künftig jährlich auf eine Dynamisierung des Fixums und den variablen Anteil der Honorierung ab 2028 einigen. Auch die nun erlaubten Impfungen in Apotheken benötigen ein Preisschild: Die Schutzimpfungsvereinbarung wurde auf alle Totimpfstoffe erstreckt (bislang waren es nur Grippe und Covid-19). Des Weiteren stehen Verhandlungen zur Hilfstaxe an, denn das ApoVWG sieht eine anteilige Abrechnung von Rezeptursubstanzen vor.
Auch Vergütungen für die neuen pDL müssen noch ausgehandelt werden. Hier geht es etwa um pDL zur Prävention, Beratung zu Risikofaktoren im Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes et cetera oder die Begleitung bei Dauermedikation. Und auch in der Paritätischen Stelle dürfte es Gesprächsbedarf geben. Denn die Haftung für etwaige Folgen verhängter Sanktionen soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf das gesamte Gremium übergehen – statt wie bislang an Einzelpersonen zu hängen. Ob dies dazu führt, dass die Stelle nun effektiv tätig wird, sei derzeit wegen des nach wie vor hohen Haftungsrisikos offen, so Dittrich.