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Schwangerschaft

Verantwortung mal zwei

Werdende Mütter scheuen oft davor zurück, Arzneimittel einzunehmen. Zurückhaltung ist durchaus angebracht, aber auch Schwangere sollten Krankheiten nicht unbehandelt lassen oder unnötig leiden. Für viele leichtere Erkrankungen gibt es bewährte Medikamente mit überschaubarem Risiko.
Nicole Schuster
14.01.2021  11:00 Uhr

Gegen Influenza impfen lassen

Kritischer ist die Influenza, denn Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. Die Frauen sollten sich daher gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen die saisonale Influenza impfen lassen – vorzugsweise im zweiten oder dritten Trimenon, bei chronischen Erkrankungen schon im ersten Trimenon (Tabelle 2). Das Apothekenteam sollte präventiv die Maßnahmen empfehlen, die in der aktuellen Corona-Pandemie fast schon selbstverständlich geworden sind: gute Händehygiene, Kontaktvermeidung mit offensichtlich erkrankten Menschen und Lüften.

Symptomlinderung steht auch in der Schwangerschaft im Fokus. Lange anhaltendes hohes Fieber könnte Entwicklungsstörungen beim Ungeborenen auslösen und sollte vermieden werden. Geeignet sind Paracetamol oder bis SSW 28 auch Ibuprofen. Physikalische Maßnahmen wie Wadenwickel können die Körpertemperatur ebenfalls senken (14).

Impfung gegen Indiziert für Empfehlung Anmerkungen
Influenza alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon während der Influenzasaison einmalige Impfung bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung der Frau infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Trimenon
Masern nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit einmalige Impfung, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff
Pertussis Schwangere zu Beginn des dritten Trimenons. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt im zweiten Trimenon unabhängig vom Abstand zu einer früheren Pertussis-Impfung und in jeder Schwangerschaft Verwendung eines Tdap-Kombi-Impfstoffs, bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombi
Röteln ungeimpfte Frauen oder mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter zweimalige Impfung, bei entsprechender Indikation mit MMR-Impfstoff bei mindestens zwei dokumentierten Impfungen gegen Röteln (monovalent oder MR/ MMR): keine serologische Kontrolle erforderlich
Röteln einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter einmalige Impfung, bei entsprechender Indikation mit MMR-Impfstoff bei mindestens zwei dokumentierten Impfungen gegen Röteln (monovalent oder MR/MMR): keine serologische Kontrolle erforderlich
Tetanus, Diphtherie, Polio fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachholen fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachholen fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachholen
Varizellen seronegative Frauen mit Kinderwunsch zweimalige Impfung Impfabstand nach Angaben des Herstellers
Tabelle 2: Welche Schutzimpfungen sollen Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere haben? Eine Übersicht bietet das Robert-Koch-Institut (30).
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