Dass die Politik die Kompetenzen in den Änderungsanträgen stärker in den Blick nimmt, begrüßt der BVpta dagegen. Hier ist geplant, dass PTA nach entsprechender Schulung auch Schutzimpfungen durchführen dürfen. Zierath dazu: »Andere Gesundheitsberufe übernehmen bereits vergleichbare Aufgaben. Deshalb begrüßen wir es grundsätzlich, wenn PTA künftig stärker in präventive Versorgungsangebote eingebunden werden.«
Das Gesetz nimmt derweil seinen weiteren Lauf: Morgen wird das ApoVWG in finaler Lesung im Bundestag beraten und wohl beschlossen werden. Nächste Station ist der Bundesrat: Am kommenden Mittwoch, 27. Mai, wird sich laut Tagesordnung der Gesundheitsausschuss der Länderkammer damit beschäftigen. Das Plenum kann den Entwurf dann am 12. Juni absegnen. Parallel soll die Verordnung kommen, nach der Apotheken eine gestaffelte Fixumserhöhung erhalten sollen, zunächst 9 Euro zum 1. Juli, ab 1. Januar dann 9,50 Euro.