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Reform auf dem Weg
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ApoVWG passiert Gesundheitsausschuss

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat den Gesundheitsausschuss des Bundestags passiert und steht kurz vor dem Beschluss im Bundestag. Auch zum Fixum gibt es jetzt etwas Schriftliches. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.05.2026  16:40 Uhr

Die versprochenen 9,50 Euro Apothekenfixum sind niedergeschrieben – in einer Meldung aus dem Bundestag. Diese  dreht sich hauptsächlich um das ApoVWG, das heute mehrheitlich vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gebilligt wurde. Für den Entwurf votierten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. 

In den parlamentarischen Beratungen war der ApoVWG-Entwurf noch an einigen Stellen verändert worden. Der Ausschuss billigte 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhen. In den Anträgen hatten die Regierungsfraktionen unter anderem die geplanten PTA-Regelungen noch nachgeschärft. So soll die geplante PTA-Vertretung abgeschwächt und nur noch zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« möglich sein.

Kontrovers diskutiert wurde laut der Mitteilung auch ein fachfremder Antrag zur Rabattausschreibung bei Biosimilars, die die Bundesregierung ausbremsen will. Die Kassen hatten sich gestern schon empört über das vorübergehende Verbot gezeigt.

ApoVWG am Freitag in der finalen Lesung

An den Reformplänen gab es laut Mitteilung Bedenken seitens der Opposition; sie fürchtet demnach weitere Belastungen für die GKV.

Das Honorar kommt aber bekanntlich nicht mit dem Gesetz, sondern mit einer begleitenden Verordnung – das habe die Koalition in diesem Zusammenhang noch einmal klargestellt. Indirekt zitiert die Meldung die Verordnung, nach der »die Anhebung des sogenannten Packungsfixums von aktuell 8,35 Euro über die Arzneimittelpreisverordnung in zwei Schritten« vorgesehen sei, nämlich »zum 1. Juli 2026 auf neun Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro«.

Am Freitag soll das ApoVWG im Bundestagsplenum beschlossen werden, auf der Tagesordnung steht es bereits. Die Verordnung soll parallel kommen.

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