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BVpta zur Vertretungsregelung
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»Umbenennung löst Probleme nicht«

Mit verschärften Vorgaben wollen Union und SPD die PTA-Vertretung nur noch zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« ermöglichen. Der Bundesverband pta (BVpta) sieht darin eine bloße Umetikettierung, die das Problem nicht löse. Der Abschluss des Reformgesetzes steht derweil kurz bevor.
AutorKontaktPZ
Datum 21.05.2026  15:20 Uhr
»Umbenennung löst Probleme nicht«

Gestern winkte der Gesundheitsausschuss des Bundestags das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) mit Änderungen durch – die Regierungsfraktionen hatten sich in 17 Anträgen auf Nachbesserungen geeinigt; dazu gehört unter anderem, dass die umstrittene PTA-Vertretungsregel nun als Einspringen zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« firmiert.

»Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) vorübergehend den Betrieb von Apotheken in ländlichen Regionen zeitlich begrenzt aufrechterhalten können«, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Für den Bundesverband pta (BVpta) sind die Änderungen unzureichend. Die neue Formulierung ändere nichts an den grundsätzlichen Problemen der Regelung. »Am Ende sollen PTA weiterhin zusätzliche Verantwortung übernehmen, jedoch ohne klar geregelte Weiterqualifizierung, definierte Kompetenzstufen oder entsprechende finanzielle Aufwertung«, teilte die BVpta-Vorsitzende Anja Zierath mit.

PTA-Pläne nur für Filialapotheken

Kritisch sieht der BVpta vor allem die praktische Umsetzbarkeit. Denn die geplanten Regelungen zur »Aufrechterhaltung des Betriebs« sollen nur für Filialapotheken gelten, die zudem noch Abstandsregelungen erfüllen müssen. Es stelle sich zunehmend die Frage, wem diese Regelung am Ende überhaupt helfen solle, erklärt Zierath. »Gerade kleine Einzelapotheken im ländlichen Raum oder Stadtapotheken ohne Filialstruktur – also häufig genau die Apotheken mit den größten Personalproblemen – würden von der Regelung überhaupt nicht profitieren.«

Der Bundesverband bleibe bei seiner Position: Eine Apotheke sollte nicht ohne anwesende Apothekerinnen oder Apotheker betrieben werden. Daher lehne er auch die jetzt geplante nur »vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs« durch PTA ab.

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