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Kreisrunder Haarausfall
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Topische Corticosteroide meist erste Wahl

In der neuen S3-Leitlinie zum kreisrunden Haarausfall (Alopecia areata) nehmen die psychosozialen Folgen der Erkrankung einen großen Raum ein. Das Kapitel zur Therapie enthält Empfehlungen für Klassiker wie die Corticosteroide und Neulinge wie die JAK-Inhibitoren.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 20.05.2026  18:00 Uhr

Starke bis sehr starke Corticosteroide

Auf dieser Einteilung basieren die Therapieempfehlungen der Leitlinie, die für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche geringfügig unterschiedlich ausfallen. Eine wichtige Säule der Therapie bilden Corticosteroide, die entweder topisch, intraläsional (intrakutane Injektion) oder systemisch angewendet werden können.

Zur topischen Anwendung auf der Kopfhaut werden stark bis sehr stark wirksame Corticosteroide (Klassen III und IV) mit hohem therapeutischen Index (TIX), also einem günstigen Verhältnis zwischen erwünschten und unerwünschten Wirkungen, empfohlen. Beispiele für entsprechende Substanzen sind Betamethasonvalerat, Clobetasolpropionat und Mometasonfuroat.

Topische Corticosteroide sind laut Leitlinie in allen Altersgruppen bei milder bis schwerer AA die erste Wahl, bei Kindern und Jugendlichen auch bei sehr schwerer AA. Weitere Therapieoptionen, die abhängig vom Alter des Patienten und dem Schweregrad der Erkrankung in Betracht kommen können, sind:

  • Minoxidil als Lösung oder Schaum,
  • Kontakt-Immunotherapie,
  • Reiztherapie,
  • Lasertherapie,
  • Calcineurin-Inhibitoren (topisch),
  • Corticosteroide (intraläsional oder systemisch),
  • Methotrexat (systemisch),
  • Ciclosporin A (systemisch) oder
  • Januskinase-(JAK-)Inhibitoren (systemisch).

Keine Kostenübernahme

Außer den beiden JAK-Inhibitoren Baricitinib und Ritlectinib sind die anderen genannten Arzneistoffe zur systemischen Anwendung nicht bei AA zugelassen; es handelt sich also um einen Off-Label-Use.

Ein Problem besteht darin, dass die Kosten der systemischen Therapie von den Krankenkassen üblicherweise nicht übernommen werden. Laut dem sogenannten Lifestyle-Paragrafen (§ 34) im Sozialgesetzbuch (SGB) V sind Arzneimittel, die »zur Verbesserung des Haarwuchses dienen« von der Erstattung ausgeschlossen. Ärzte können für ihre Patienten mit AA zwar einen individuellen Antrag auf Kostenübernahme stellen, doch in der Leitlinie heißt es, dass »die überwiegende Mehrheit« dieser Anträge abgelehnt werde.

Wovon die Leitlinie abrät

Eine klare Absage erteilt die Leitlinie der topischen Anwendung von JAK-Inhibitoren bei AA. Die Evidenz zur Wirksamkeit sei begrenzt und teilweise widersprüchlich. Vier von acht registrierten klinischen Studien zu topischen JAK-Inhibitoren bei AA seien zudem vorzeitig aufgrund mangelnder Wirksamkeit abgebrochen worden.

Ebenfalls nicht empfohlen wird die Anwendung von thrombozytenreichem Plasma (PRP). Hierbei werden Wachstumsfaktoren und Zytokine aus den Thrombozyten der Patienten gewonnen und in die betroffenen Hautareale gespritzt. Da die Therapie jedoch nicht standardisiert ist, sei ihr Ergebnis nicht vorhersehbar, so die Leitlinienautoren.

Ausschließlich bei einem Ausfall der Wimpern kann laut der Leitlinie eine topische Anwendung von Prostaglandin-Analoga wie Bimatoprost oder Latanoprost in Betracht gezogen werden. Diese Arzneistoffe werden eigentlich zur Senkung des Augeninnendrucks bei Glaukom eingesetzt, haben als Nebenwirkung aber ein verstärktes Wimpernwachstum. Da die therapeutischen Optionen bei Patienten mit AA der Wimpern sehr begrenzt seien, könnten Ärzte ihnen diese Wirkstoffe anbieten, wenn sie auf mögliche Nebenwirkungen, darunter eine Hyperpigmentierung der Iris, hinweisen.

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