TK zahlt Ausgleich für offene AvP-Rezepte |
Ev Tebroke |
02.10.2020 13:38 Uhr |
Als erste Kasse hat sich die TK bereit erklärt, den Apotheken für die von der AvP-Insolvenz betroffenen nicht beglichenen Zahlungen einen Ausgleich zu zahlen. / Foto: Fotolia/vege
Die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP hat rund 3000 Apotheken in massive finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Denn bislang ist unklar, was mit den bereits eingereichten, aber noch nicht abgerechneten Rezepten geschieht. Zahlreichen Apotheken droht eine Privatinsolvenz, weil Zahlungen in Höhe von durchschnittlich 120.000 Euro für den Monat September vom Rechenzentrum nicht mehr beglichen wurden. Zumindest für die Verordnungen, die zulasten der Techniker Krankenkasse (TK) gehen, gibt es nun eine Lösung: Wie die ABDA und die TK heute gemeinsam bekanntgaben, hat sich die TK per Vertrag mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bereit erklärt, für die Rezepte aus dem Monat September einen Ausgleich zu zahlen. Die Ausgleichszahlungen sollen demnach automatisch über die neuen Rechenzentren abgewickelt werden, die die AvP-Apotheken nun betreuen, und zum 5. Oktober erfolgen.
DAV und TK haben dazu kurzfristig eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag geschlossen. Darin ist geregelt, dass alle Apotheken, die im September 2020 von AvP zu einem anderen Rechenzentrum gewechselt sind, für den Abrechnungsmonat September eine solche Abschlagszahlung erhalten. Deren Höhe orientiert sich an AvP-Abrechnungen aus dem Monat August 2020. Demnach berechnet die TK anhand dieser Rechnungsdaten einen durchschnittlichen Auszahlbetrag pro Apotheke. Die einmalige Abschlagszahlung an das neue Rechenzentrum beträgt laut Vertrag pro Apotheke 85 Prozent dieses durchschnittlichen Auszahlbetrags. Insgesamt zahlt die TK dem neuen Rechenzentrum diese einmalige Abschlagszahlung separat und getrennt von den herkömmlich laufenden Abschlägen.
Neben dieser Sonderzahlung will die TK nach eigenen Angaben auch eine reguläre Abschlagszahlung von Anfang November auf Mitte Oktober vorziehen. »In dieser für die betroffenen Apotheken sehr schwierigen und teils existenzbedrohenden Situation helfen wir auf mehreren Ebenen«, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Außerdem verzichtet die Kasse demnach darauf, die vertraglich geregelte Abrechnungsfrist durchzusetzen. Apotheken, die noch kein neues Rechenzentrum gefunden haben, haben nunmehr drei Monate Zeit, das Rezept in die Abrechnung zu geben, ohne eine Strafzahlung befürchten zu müssen. Bislang lag die Frist bei einem Monat. Mögliche Retaxationen werde die Kasse frühestens ab Anfang 2021 mit den Apotheken verrechnen.