AvP stellt Rezeptabrechnung komplett ein |
Der Abrechnungsdienstleister AvP in Düsseldorf kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Das fehlende Apotheken-Geld werde erst einmal auf einem separaten Konto eingefroren. / Foto: picture alliance/dpa
Das Insolvenzverfahren des Abrechners AvP lässt viele Apotheker aktuell die Luft anhalten. Die Frage, ob die ausstehenden Zahlungen Teil der Insolvenzmasse werden oder doch noch bei den Apothekern ankommen könnten, beschäftigt zurzeit mehr als 3000 betroffene Apotheken.
Gestern tagte zum ersten Mal der Gläubigerausschuss, in der ein Bankenvertreter, ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, sowie ein Arbeitnehmervertreter und zwei Apotheker sitzen, um die jeweiligen Interessen im Insolvenzverfahren zu repräsentieren. Der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos versucht nun die Situation zu prüfen. Jetzt ist klar: Die Entscheidung den Geschäftsbetrieb der AvP mit den Offizinapotheken einzustellen, steht offiziell fest. Der Grund dafür: »Aufgrund der zahlreichen Kündigungen und der finanziellen Risiken im Rahmen einer Fortführung wurde entschieden, den Geschäftsbetrieb (…) mit den Offizinapotheken einzustellen« heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung von AvP sowie in einem Scheiben an die betroffenen Apotheker, das der PZ vorliegt. Aufgrund von operativen Schwierigkeiten sei das Vertrauen der Finanzierungspartner zum Unternehmen verloren gegangen, erklärte AvP heute. Das Unternehmen versuchte dabei vergeblich sich in den vergangenen Monaten neu auszurichten.
Fest steht damit auch, dass das ausstehende Geld, dass AvP den Apotheken schuldet, auf einem separaten Konto verwahrt wird, bis die »wirtschaftliche Tragweite« des Falls geklärt ist. Der Insolvenzverwalter Hoos erklärte dazu: »Den Vertragsbeziehungen zwischen den Apotheken und der AvP Deutschland GmbH liegen eine Vielzahl an verschiedenen Vertragsfassungen zu Grunde. Wir prüfen jetzt sehr sorgfältig, wie sich die Rechtslage an den Kontoguthaben und den Rezepten gestaltet. Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite dieser Frage halten wir es für geboten, diese ggf. auch durch einen unabhängigen juristischen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die vorhandenen Kontoguthaben werden wir daher zunächst auf Separierungskonten verwahren«. Damit ist allerdings noch völlig offen, ob die Apotheker die ausstehenden Abschlagszahlungen erhalten werden oder nicht. Auch wie lange es dauert, bis die offenen Fragen geprüft werden, könne im Moment nicht beantworten.