Die Idee zur Fusion der drei Verbände in einen mitteldeutschen Großverband wurde seit 2022 vorangetrieben. Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Wandels sowohl demografisch als auch berufspolitisch wollten die Verbände sich anpassen und ihre Kräfte synergetisch bündeln. »Es gibt immer mehr zu tun, gleichzeitig gibt es immer weniger Apotheken«, brachte ThaV-Geschäftsführer Alexander Schneeberg im Vorfeld bei einer Infoveranstaltung zum Thema die Lage auf den Punkt. Darauf wollte man strategisch reagieren.
Die Organisations- und Gremienstruktur, die Satzung sowie die organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den MAV haben die Vorstände aller drei Verbände partnerschaftlich erarbeitet. Unterstützung erhielten sie dabei von einer auf Fusionen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft.
Die drei Verbände haben viele Gemeinsamkeiten. Sie haben eine gemeinsame ostdeutsche Geschichte, vertreten jeweils Flächenländer und haben mit ähnlichen Patientenstrukturen zu tun. Sie machen ähnliche Fortbildungen, unterzeichnen ähnliche Rahmenverträge mit den Kassen. Hier will man künftig Kräfte bündeln: weniger Aufwand in Verwaltungsgremien, weniger Verwaltung, Verbesserung des Leistungsportfolios. Gleichzeitig erhofft man sich auch, in einem größeren Mitgliederpool wieder mehr Apothekerinnen und Apotheker für ein Ehrenamt im Verband begeistern zu können.
»Wenn du gut sein willst, musst du starke Strukturen schaffen«, sagte Schneeberg im Vorfeld. Grundsätzlich soll die Fusion und die Entstehung eines Großverbands mehr berufspolitische Stärke und Durchsetzungskraft bringen. Die Interessen der Mitglieder in allen drei Bundesländern sollen gleichermaßen gewahrt bleiben, aber eben unter einem Dach vertreten werden.
Wie geht es nun weiter? Nach der formal durch die Mitgliederversammlungen beschlossenen Verschmelzung soll bis zum 31. August die Anmeldung beim Vereinsregister erfolgen. Nach der offiziellen Eintragung des MAV, die bis spätestens Ende 2026 vollzogen sein dürfte, soll dann bis Ende März 2027 die Wahl der neuen MAV-Gremien erfolgen.
Die Mitgliedschaften in den einzelnen Verbänden werden automatisch in den MAV überführt. Bis die Mitgliederversammlung des MAV über eine neue Beitragsordnung beschlossen hat, sollen die bisherigen Beitragsordnungen der Verbändepartner in Kraft bleiben. Bis Ende 2027 sollen dann auch alle Geschäftsstellenprozesse angeglichen sein, sodass der MAV ab 2028 vollumfänglich durchstarten kann.