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Pharmazeutische Dienstleistung
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So soll die Medikationsberatung ablaufen

Eine detaillierte Prüfung der gesamten Medikation eines Patienten darf als pharmazeutische Dienstleistung Versicherten mit Polymedikation, unter oraler Tumortherapie oder Immunsuppression angeboten werden. Wie die Dienstleistung ablaufen soll, ist genau festgelegt.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 16.06.2022  18:00 Uhr

Ablauf der Medikationsberatung

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Apotheken, die ihren Kunden eine Medikationsberatung anbieten wollen, die Ärzte in der Umgebung darüber vorab informieren. In der Apotheke sollten daraufhin zunächst infrage kommende Patienten identifiziert und gezielt angesprochen werden.

Zeigt ein Patient Interesse, wird mit ihm ein Termin für ein Gespräch vereinbart, zu dem er alle seine Medikamente, auch Nahrungsergänzungsmittel und Präparate der Selbstmedikation, gegebenenfalls vorhandene Medikationspläne oder andere schriftliche Anweisungen sowie Entlass- oder Arztbriefe mitbringen soll. Einzige Ausnahme: Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden, soll der Patient nicht mitbringen, sondern sich stattdessen den genauen Namen notieren, ein Foto von der Verpackung machen oder die Packungsbeilage mitbringen.

Der Apotheker prüft als Vorbereitung auf dieses sogenannte Brown-Bag-Gespräch die Kundendatei des Patienten auf Aktualität und hält, falls noch keine vorhanden ist, zu dem Termin eine entsprechende Einverständniserklärung sowie die erforderlichen Unterlagen für die Dokumentation der Dienstleistung bereit.

In dem Gespräch informiert er sich dann möglichst lückenlos über die Medikation des Patienten, seine Einnahmegewohnheiten und Therapietreue. Um dabei nichts zu vergessen, empfiehlt es sich, die Arbeitshilfen der BAK zu verwenden und sich an ihrem Gesprächsleitfaden zu orientieren. Am Ende des Gesprächs wird ein Termin für ein Abschlussgespräch vereinbart.

Bei der anschließenden Prüfung der Medikation des Patienten unter pharmazeutischen Gesichtspunkten der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) liegt das Augenmerk auf folgenden arzneimittelbezogenen Problemen (ABP):

  • (Pseudo-)Doppelmedikation,
  • Interaktionen,
  • ungeeignetes beziehungsweise unzweckmäßiges Dosierungsintervall,
  • ungeeigneter beziehungsweise unzweckmäßiger Anwendungszeitpunkt (auch im Zusammenhang mit Mahlzeiten),
  • ungeeignete beziehungsweise unzweckmäßige Darreichungsform,
  • Anwendungsprobleme,
  • Nebenwirkungen,
  • mangelnde Therapietreue,
  • Indikation für Selbstmedikation ungeeignet,
  • Präparate der Selbstmedikation für Indikation ungeeignet,
  • Über- oder Unterdosierungen in der Selbstmedikation,
  • Kontraindikationen für Arzneimittel der Selbstmedikation,
  • nicht sachgerechte Lagerung.

Laborwerte und ärztliche Diagnosen können, falls bekannt und für die Prüfung relevant, berücksichtigt werden. Dagegen beinhaltet die pharmazeutische AMTS-Prüfung keine Überprüfung der leitliniengerechten Therapie einzelner Indikationen.

Stellt der Apotheker ABP fest, bewertet er diese und erarbeitet gegebenenfalls Lösungsvorschläge. Hat der Patient dazu sein Einverständnis erteilt, kann er dazu Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Anschließend erstellt beziehungsweise aktualisiert er den Medikationsplan des Patienten und bespricht ihn mit diesem im Abschlussgespräch.

Auch der behandelnde Arzt erhält, das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt, eine aktualisierte Fassung des Medikationsplans sowie einen kurzen Ergebnisbericht. Als Dokumentation speichert die Apotheke zudem alle diese Unterlagen sowie die verwendeten Arbeitshilfen ab.

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