So machen Sie Ihre Apotheke »E-Rezept-ready« |
Benjamin Rohrer |
28.02.2022 18:00 Uhr |
Um in der staatlichen E-Rezept-App gelistet zu sein, müssen die Apotheken einige Voraussetzungen erfüllen. Die PZ erklärt die Vorgänge. / Foto: picture alliance/dpa
Um technisch in der Lage zu sein, E-Rezepte zu empfangen oder E-Patientenakten einzusehen, müssen Apotheken seit Ende September 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sein. Für den Anschluss müssen die Apotheken über einen Konnektor verfügen, Kartenterminals besitzen und elektronische Heilberufsausweise (HBA) sowie SMC-B-Karten verwenden. Diese technische Komponente der E-Rezept-Bereitschaft erfüllen die allermeisten Apotheken auch inzwischen.
Um in diesen Tagen und Wochen, in denen immer mehr E-Rezepte in den Apotheken landen, auch organisatorisch auf die ersten E-Verordnungen vorbereitet zu sein, müssen die Apotheken noch einige weitere Punkte erfüllen. Unter anderem geht es um die Listung der Apotheke im Apothekenverzeichnis der E-Rezept-App der Gematik. Zur Erinnerung: Die Gematik wurde vom Bundestag beauftragt, eine staatliche App zu bauen, über die alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre E-Verordnungen an die (Versand-)Apotheke ihrer Wahl weiterleiten können. Über eine Suchfunktion können die Patienten eine Apotheke aussuchen und die Rezepte dann zuweisen. Das Apothekenverzeichnis in der Gematik-App ist auch schon aufgebaut: Die Gematik hatte den Deutschen Apothekerverband (DAV) damit im März 2021 beauftragt.
Allerdings geht es in der E-Rezept-App auch um die sogenannten »Mehrwertinformationen«, die das Profil jeder Apotheke in der Gematik-App anreichern sollen. Hier geht es beispielsweise um Angaben zu den Öffnungszeiten, Parkmöglichkeiten oder möglichen Botendiensten. Diese Daten geben die Apotheken über das DAV- Verbändeportal ein – alle dort eingegebenen Informationen landen also direkt in der Gematik-App.
Um ihr Profil und alle Mehrwertinformationen in der staatlichen E-Rezept-App freizuschalten und somit für Kunden digital auffindbar zu sein, müssen die Apotheken im Verbändeportal den E-Rezept-Schalter auf »grün« setzen, zu finden unter »Apotheke bearbeiten«. Erst wenn dieser Schalter aktiviert ist, sind die Apotheken-Informationen in der Gematik-App einsehbar und die Apotheken somit auch aus Kundensicht technisch in der Lage, E-Verordnungen empfangen zu können. Damit Apotheker den Schalter (auch »E-Rezept-Flag« genannt) aktivieren können, müssen sie allerdings eine vom DAV erarbeitete Checkliste erfüllen – daran werden sie neben dem Schalter erinnert.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.