Schmidt pocht auf Vergütung für Mehraufwand |
ABDA-Präsident Schmidt (Archivbild) vermisst eine Entschädigung für den Mehraufwand der Apotheken durch Lieferengpässe im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz. / Foto: ABDA
Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) verabschiedet. Darin enthalten sind neben einer Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen auch neue Regeln, mit denen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Lieferengpässe bei Arzneimitteln entgegenwirken will. Unter anderem erteilt er dem sogenannten Preisanker eine klare Absage. Künftig dürfen Apotheken nach dem Willen der Regierung also auch ein teureres als das verordnete Arzneimittel abgeben, wenn dies durch einen Lieferengpass nötig wird.
Dass die Offizinen in Deutschland damit mehr Spielraum erhalten, um trotz Arzneimittelknappheit ihre Kunden zu beliefern, sei »ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung«, teilte die Bundesvereinigung mit. »Dass Patienten künftig keine Mehrkosten bei Nichtlieferbarkeit mehr fürchten müssen und Präparate leichter ausgetauscht werden können, ist fair und vernünftig«, kommentiert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt den Bundestagsbeschluss. Einen Makel sieht er dennoch mit Blick auf das Gesetz. »Der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht honoriert. Da wird aber hart gearbeitet und das muss auch vergütet werden.«
Die Hersteller sehen die Neuregelungen noch weitaus kritischer. Die Lösungsansätze für die Lieferengpass-Problematik seien unzureichend, teilt der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) mit. Insbesondere die Verpflichtung, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig regelmäßig Daten zu Beständen, Produktion und Absatzmengen zu übermitteln, lehnt die Pharmaindustrie ab. »Mehr Transparenz bedeutet nicht automatisch mehr Liefersicherheit«, betont BAH-Hauptgeschäftsführer Hubertus Cranz. »Es ist zweifelhaft, ob die angeordneten Maßnahmen dieses Ziel erreichen.« Wichtiger sei es, die Versorgung auf mehrere Schultern zu verteilen und eine verbindliche Mehrfachvergabe beim Abschluss von Rabattverträgen einzuführen.
Dem pflichtet auch der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) bei. »Solange der Gesetzgeber nicht die verminderte Anbietervielfalt durch Rabattverträge als eine Ursache für die Lieferengpass-Problematik angeht, wird sich die Versorgungssituation nicht wesentlich verbessern«, bemängelt BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen. Aus seiner Sicht lässt die Bundesregierung eine große Chance liegen, wirklich etwas zu verändern. »Die Zeit läuft und davon und das Problem der Lieferengpässe wird in den nächsten Jahren weiter an Brisanz gewinnen.«
In einem gestern vorgelegten Antrag der Linksfraktion im Bundestag stellen sich auch deren Abgeordnete erneut gegen die Rabattverträge. Die Politiker um ihre arzneimittelpolitische Sprecherin Sylvia Gabelmann fordern, die Vereinbarungen zwischen Herstellern und Krankenkassen abzuschaffen und stattdessen über ein Absenken der Festbeträge Geld im Generikamarkt zu sparen.
Auf Anfrage der PZ wägt der BPI ab: »Der Vorschlag der Linksfraktion, die Rabattverträge und damit die Eingrenzung auf wenige Lieferpartner abzuschaffen, geht insofern grundsätzlich in die richtige Richtung und könnte tatsächlich dazu beitragen, Lieferengpässe zu vermeiden.« Denn wenn die Arzneimittelversorgung auf die Schultern möglichst vieler Hersteller verteilt werde, steige in der Folge auch die Versorgungssicherheit. »Gleichzeitig die Festbeträge im Generikamarkt zu senken, ist allerdings kontraproduktiv«, schreibt der Verband. »In diesem Segment sind die Preise in den letzten Jahren bereits so weit abgerutscht, dass ein weiteres Absinken dazu führen würde, dass weitere Hersteller den Markt verlassen. Und die Versorgungssicherheit würde weiter geschwächt.«
Stattdessen sei es nötig, zunächst Exklusivausschreibungen zu unterbinden. »Rabattverträge sollten überhaupt erst möglich sein, wenn vier Anbieter im Markt sind.« Davon sollten aus der Sicht des BPI mindestens drei zum Zuge kommen, wovon wiederum einer in Europa produzieren muss. »Auch die Abschaffung der Importförderklausel wäre hilfreich, da ihr Einsparpotenzial marginal ist, sie aber weiteren Verwurf für die Arzneimittelsicherheit und viel Verwaltungsaufwand bedeutet.«
Die Hersteller zur Kasse zu bitten, wenn Apotheken aufgrund von Lieferengpässen ein mit Mehrkosten belastetes Präparat abgeben müssen, lehnt der Pharmaverband naturgemäß ab. »Hersteller wollen immer liefern, das ist ihr ureigenstes Interesse und ihre Pflicht. Nicht immer steht das jedoch in ihrer Macht. Strafen oder Bußgelder werden keinen Lieferengpass verhindern.«