Rheuma ist keine Kontraindikation |
Im Gegenteil hebe die Ständige Impfkommission (STIKO) Patienten mit eingeschränkt funktionierender Immunabwehr im Rahmen der abgestuften Priorisierung als vorrangig zu impfende Personen sogar hervor. Als einzige Gegenanzeige sei derzeit Überempfindlichkeit gegenüber einem der Inhaltsstoffe des Impfstoffs bekannt.
In der vor Kurzem aktualisierten Impfempfehlung zu Covid-19 heißt es: »Die Immunogenität, Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs bei Immunsupprimierten wurden bislang nicht untersucht. Es ist zu erwarten, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs bei immunsupprimierten Personen in Abhängigkeit von Art und Ausmaß der Immundefizienz geringer ist. Hingegen ist wie bei allen anderen Totimpfstoffen auch nicht von einer reduzierten Sicherheit des Impfstoffs bei immunsupprimierten Patienten auszugehen.«
»Erreichen uns derzeit vermehr irritierte Anfragen Betroffener, so sind die Falschinformationen zur Corona-Impfung nicht nur unbegründet. Sie können sich sogar als potenziell lebensgefährlich erweisen«, warnt der Präsident der DGRh, Professor Dr. Andreas Krause, in einer das DGRh-Statement begleitenden Pressemitteilung. Die Impfung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sei gerade dann dringend zu empfehlen, wenn diese aufgrund ihres Alters noch zusätzlich gefährdet sind.
Die DGRh rate ausdrücklich zur Korrektur und Richtigstellung der derzeit im Umlauf befindlichen Falschnachrichten auch seitens der Verantwortlichen. Gleichermaßen plädiere sie dafür, zügig gezielte Impf-Studien für Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen aufzunehmen.
Stichwort Immunsuppression: Aus grundsätzlichen Überlegungen zur Effektivität einer Impfung sollte die Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung zwar so gering wie möglich sein. Das hat die DGRh in einer entsprechenden Empfehlung für Ärzte und Patienten bereits zum Ende des vergangenen Jahres deutlich gemacht. Das Risiko einer Reaktivierung der rheumatischen Erkrankung durch das Absetzen einer immunmodulierenden/immunsuppressiven Therapie zur potentiellen Verbesserung der Impfantwort im Falle von SARS-CoV-2 werde jedoch als so erheblich eingeschätzt, dass davon abzuraten sei.
Als Ausnahme gelte die Gabe langwirksamer B-Zell-depletierender Substanzen wie Rituximab. Hier sollte unter Abwägung der Gefahr einer Reaktivierung der Grunderkrankung einerseits und der Verbesserung einer potenziellen Impfantwort andererseits ein Pausieren oder die Umstellung auf alternative Therapien erwogen werden.
Zudem sollten gemäß STIKO-Empfehlung Impfungen gegen Pneumokokken und vor allem gegen Influenza erfolgen. Es gebe Hinweise darauf, dass Personen, die gegen Influenza geimpft wurden, ein geringeres Risiko der Infektion mit SARS-CoV-2 als nicht gegen Influenza geimpfte Menschen aufweisen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.