Regierungsberater fordern Dispensierrecht für Ärzte |
Eine Regierungskommission schlägt der Bundesregierung in Sachen Notfallversorgung vor, dass Ärzte an Notfallzentren auch selbst Arzneimittel abgeben sollen. / Foto: IMAGO/blickwinkel
Die Reform der Notfallversorgung ist eines der zentralen gesundheitspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. SPD, Grüne und FDP wollen insbesondere die Notaufnahmen der Kliniken entlasten und die Lasten in der Notfallversorgung besser im Gesundheitswesen verteilen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte daher die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung beauftragt, eine Stellungnahme vorzulegen. Die Regierungskommission hatte im vergangenen Jahr bereits Vorschläge für eine Klinikreform vorgestellt. Nun sieht sie unter anderem den Aufbau neuer integrierter Leitstellen in ganz Deutschland vor. Hilfesuchende, die sich im Notfall an den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 oder an den kassenärztlichen Notdienst unter der 116117 wenden, sollen künftig durch eine integrierte Leitstelle eine erste telefonische oder telemedizinische Einschätzung bekommen. Auf deren Basis sollen sie einer passenden Notfallbehandlung zugewiesen werden.
Neu geschaffen werden sollen nach den Vorstellungen der Expertinnen und Experten zudem sogenannte integrierte Notfallzentren (INZ). Sie sollen aus einer Notaufnahme eines Krankenhauses sowie einer Notfallpraxis niedergelassener Ärztinnen und Ärzte bestehen. Die Zentren sollen an den rund 420 deutschen Kliniken mit umfassender Notfallversorgung angesiedelt werden. Die oft unter großer Belastung arbeitenden Notaufnahmen der Krankenhäuser und die ebenfalls oft gestressten Rettungsdienste sollen so entlastet werden. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) kündigte an, Strukturen sollten aufgebrochen werden. Versorgung solle dort stattfinden, wo sie medizinisch sinnvoll sei. »Das Krankenhaus muss im Notfall nicht immer die erste Adresse sein.« Aber es müsse schnelle Hilfe anbieten können.