| Alexander Müller |
| 19.06.2026 10:35 Uhr |
Weil zu vielen Aspekten der Reform noch Gesprächsbedarf besteht, wurde die für Ende kommender Woche geplante finale Lesung im Bundestag auf den 10. Juli verschoben.
Die Regierung verfolgt aber einen klaren Kurs: Kern des GKV-Spargesetzes sei »die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik«, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung zur Bundesrats-Stellungnahme.
Das heißt konkret: In allen Leistungsbereichen sollen die Ausgaben- und Vergütungsanstiege durch die Grundlohnrate begrenzt werden. Auf Pharmaseite soll ein von der Industrie besonders kritisierter dynamischer Herstellerabschlag eingeführt werden, auf die Apotheken kommt der erhöhte Zwangsrabatt zu, auf die Versicherten höhere Zuzahlungen. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 eingeführt werden, deren Aufkommen der GKV zugutekommen soll.
Der Bundesrat hatte zahlreiche Änderungsvorschläge beschlossen. Gerade mit Blick auf die Kostenentwicklung will die Regierung aber an ihrem Grundanliegen festhalten, die »strukturelle Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben« zu schließen und damit »die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren«.
Dennoch gibt es einige Zusagen zur Umsetzung oder zur Prüfung von Vorschlägen der Länderkammer. Bei den dynamischen Herstellerabschlägen etwa soll geprüft werden, ob und wie diese mit Blick auf die Planungssicherheit für die Industrie »insbesondere für langfristige Investitions- und Standortentscheidungen« angepasst werden können.
Auch die Einführung eines zusätzlichen Abschlags auf patentgeschützte Impfstoffe und die Regelung zur Verlängerung des Preismoratoriums sollen noch einmal auf den Prüfstand. Auch bei der verpflichtenden Einholung von Konsiliarberichten in der Psychotherapie sowie den Informationspflichten der Kassen gegenüber den Versicherten bezüglich der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Ausnahme vom Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner bei der Betreuung von Pflegekindern soll präzisiert werden.