Der GKV-Spitzenverband blickt mit Sorge auf die jüngsten Entwicklungen des GKV-Spargesetzes. / © picture alliance / Fotostand
Die Ministerinnen und Minister wollen sich am morgigen 29. April auf das GKV-Spargesetz verständigen, mit dem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im kommenden Jahr rund 17 Milliarden Euro einsparen und die Beiträge stabil halten will. Auch Apotheken sind betroffen: Laut aktualisiertem Gesetzentwurf soll ihr Kassenabschlag ab Januar 2027 von 1,77 auf 2,07 Euro steigen.
Der Entwurf wird von vielen Seiten kritisiert, auch der GKV-Spitzenverband hat heute auf die bekannt gewordenen Änderungen am Gesetzentwurf reagiert. »Wir begrüßen, dass es nun rasch zu der Finanzierungsreform kommen soll, allerdings bereiten uns die jüngsten Entwicklungen Sorge«, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Im kommenden Jahr soll der »ohnehin nicht ausreichende Bundeszuschuss um 2 Milliarden Euro« gekürzt werden und »lediglich 250 Millionen Euro sollen als Einstieg in die Erstattung für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden fließen«, so Blatt. Statt die Beitragszahlenden zu unterstützen, soll die Bundesbeteiligung im kommenden Jahr um insgesamt 1,75 Milliarden Euro gekürzt werden. »Das ursprünglich ausgewogene Reformpaket droht aus dem Gleichgewicht zu geraten, denn nach wie vor sollen Zuzahlungen erhöht und die Pharmaindustrie geschont werden«, erklärte Blatt.