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Änderungsanträge zum ApoVWG
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PTA nur für Notbetrieb – keine Vertretung

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen die geplante PTA-Vertretung abschwächen und nur noch zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« ermöglichen. Weitere Änderungsanträge betreffen die Zweigapotheken und Abrechnung von pDL.
AutorAlexander Müller
AutorCornelia Dölger
Datum 18.05.2026  10:15 Uhr

Leitung durch zwei Pharmazeuten

Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei einer Apothekenleitung durch zwei Personen soll verpflichtend werden. Die Anzeigepflicht der Verantwortungsabgrenzung soll aber entfallen. Damit wollen die Fraktionen Änderungswünsche des Bundesrates berücksichtigen. Die Verantwortung des Betreibers für Filial- oder Zweigapotheken soll betont werden.

pDL-Topf soll aufgelöst werden

Union und SPD wollen zudem den Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) auflösen, in dem derzeit rund 600 Millionen Euro liegen. Diese Mittel sollen laut Änderungsantrag abgeschmolzen und zur Finanzierung der pauschalen Zuschüsse für Notdienste herangezogen werden. Bis der Topf aufgebraucht ist, sollen die Krankenkassen keine Zuschläge von zusammen 41 Cent mehr einzahlen. Die Abrechnung der pDL soll dann künftig direkt mit den Krankenkassen erfolgen.

Die Verschreibungspflicht bestimmter pDL soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen aufgehoben und durch eine »vorherige Abstimmung mit der behandelnden ärztlichen Person« ersetzt werden. Damit soll ein niedrigschwelliger Zugang sichergestellt werden.

Erleichterungen soll es bei der bestehenden Raumeinheit für Betriebsräume geben: pDL, Schutzimpfungen und Testungen können dann in einem Raum stattfinden. Zudem sollen Tests als apothekenübliche Dienstleistung explizit aufgeführt werden.

Daten für Honoraranpassungen

Die Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit können das Apothekenhonorar per Verordnung anpassen »entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung«. Union und SPD wollen den Ministerien das Recht einräumen, hierzu künftig »amtliche Informationen beim Statistischen Bundesamt zu den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Apotheken« anzufordern.

Verbot von exklusiven Biosimilar-Verträgen

Seit April gilt in Apotheken der verpflichtende Austausch von Biologika. Erste Krankenkassen haben bereits exklusive Ausschreibungen zu Rabattverträgen gestartet. Das war aber nicht im Sinne der Regierung. Union und SPD wollen daher nachbessern und exklusive Rabattverträge über Biosimilars befristet verbieten. Die Regel soll nach einem Jahr evaluiert werden. Open-House-Verträge sollen möglich bleiben.

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