Laut Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen soll die vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch erfahrene PTA erprobt werden. / © Getty Images/Tom Werner
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der PZ liegen jetzt Änderungsanträge von Union und SPD vor. Die bisherigen Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sehen vor, dass PTA unter bestimmten Umständen vorübergehend den Inhaber einer Apotheke vertreten können. Dies soll aber nur auf Antrag möglich sein und zunächst erprobt werden.
Wegen der potenziell systemsprengenden Gefahr, die von einer solchen Lockerung der Leitungspflicht ausgeht, hatte die ABDA immer wieder vor der »PTA-Vertretung« gewarnt. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen das Thema zwar noch einmal angehen, aber nicht gänzlich streichen.
Laut Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, dass »im Rahmen einer praktischen Erprobung die vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch erfahrene PTA unter bestimmten Bedingungen ermöglicht und evaluiert« werden soll. Anstelle einer Vertretungssituation werde »die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs als zentrales Kriterium verankert«, heißt es. Die Maßnahme wird mit dem Fachkräftemangel und zur Sicherstellung der Apothekenversorgung begründet.
Unter dem Stichpunkt »Delegation Impfen in Apotheken« beantragen die Fraktionen, dass PTA sowie Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nach erfolgreicher ärztlicher Schulung Impfungen durchführen dürfen. Zugleich wird klargestellt, dass Aufklärung, Anamnese, Einholen der Einwilligung der zu impfenden Person sowie die Impfdokumentation nach § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei impfberechtigten Approbierten verbleiben sollen.
Weiter heißt es: »Die Bundesapothekerkammer entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Curriculum für die ärztliche Schulung.« Zudem sollen Folgeänderungen in der Apothekenbetriebsordnung vorgenommen werden. Vergangene Woche hatte die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) beschlossen, dass die PTA-Weiterqualifizierung vorangetrieben werden soll.
Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei einer Apothekenleitung durch zwei Personen soll verpflichtend werden. Die Anzeigepflicht der Verantwortungsabgrenzung soll aber entfallen. Damit wollen die Fraktionen Änderungswünsche des Bundesrates berücksichtigen. Die Verantwortung des Betreibers für Filial- oder Zweigapotheken soll betont werden.
Union und SPD wollen zudem den Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) auflösen, in dem derzeit rund 600 Millionen Euro liegen. Diese Mittel sollen laut Änderungsantrag abgeschmolzen und zur Finanzierung der pauschalen Zuschüsse für Notdienste herangezogen werden. Bis der Topf aufgebraucht ist, sollen die Krankenkassen keine Zuschläge von zusammen 41 Cent mehr einzahlen. Die Abrechnung der pDL soll dann künftig direkt mit den Krankenkassen erfolgen.
Die Verschreibungspflicht bestimmter pDL soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen aufgehoben und durch eine »vorherige Abstimmung mit der behandelnden ärztlichen Person« ersetzt werden. Damit soll ein niedrigschwelliger Zugang sichergestellt werden.
Erleichterungen soll es bei der bestehenden Raumeinheit für Betriebsräume geben: pDL, Schutzimpfungen und Testungen können dann in einem Raum stattfinden. Zudem sollen Tests als apothekenübliche Dienstleistung explizit aufgeführt werden.
Die Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit können das Apothekenhonorar per Verordnung anpassen »entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung«. Union und SPD wollen den Ministerien das Recht einräumen, hierzu künftig »amtliche Informationen beim Statistischen Bundesamt zu den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Apotheken« anzufordern.
Seit April gilt in Apotheken der verpflichtende Austausch von Biologika. Erste Krankenkassen haben bereits exklusive Ausschreibungen zu Rabattverträgen gestartet. Das war aber nicht im Sinne der Regierung. Union und SPD wollen daher nachbessern und exklusive Rabattverträge über Biosimilars befristet verbieten. Die Regel soll nach einem Jahr evaluiert werden. Open-House-Verträge sollen möglich bleiben.
Die Bundesregierung hält daran fest, den Betrieb einer Zweigapotheke mit reduzierten Vorgaben zu erleichtern. Dazu heißt es in den Anträgen: »Die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke kann auf Antrag um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erweitert werden.« Einen Antrag auf Erweiterung der Erlaubnis kann demnach nur die Inhaberin oder der Inhaber einer bereits bestehenden Erlaubnis zum Betrieb einer nahegelegenen Apotheke stellen.
Union und SPD wollen »venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken« in Apotheken ermöglichen, beschränkt auf Erwachsene. Voraussetzung soll eine erfolgreich absolvierte ärztliche Schulung sein.