Die Bundesregierung hält daran fest, den Betrieb einer Zweigapotheke mit reduzierten Vorgaben zu erleichtern. Dazu heißt es in den Anträgen: »Die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke kann auf Antrag um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erweitert werden.« Einen Antrag auf Erweiterung der Erlaubnis kann demnach nur die Inhaberin oder der Inhaber einer bereits bestehenden Erlaubnis zum Betrieb einer nahegelegenen Apotheke stellen.
Union und SPD wollen »venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken« in Apotheken ermöglichen, beschränkt auf Erwachsene. Voraussetzung soll eine erfolgreich absolvierte ärztliche Schulung sein.