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Änderungsanträge zum ApoVWG
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PTA nur für Notbetrieb – keine Vertretung

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen die geplante PTA-Vertretung abschwächen und nur noch zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« ermöglichen. Weitere Änderungsanträge betreffen die Zweigapotheken und Abrechnung von pDL.
AutorAlexander Müller
AutorCornelia Dölger
Datum 18.05.2026  10:15 Uhr

Zweigapotheken nur in der Nähe

Die Bundesregierung hält daran fest, den Betrieb einer Zweigapotheke mit reduzierten Vorgaben zu erleichtern. Dazu heißt es in den Anträgen: »Die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke kann auf Antrag um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erweitert werden.« Einen Antrag auf Erweiterung der Erlaubnis kann demnach nur die Inhaberin oder der Inhaber einer bereits bestehenden Erlaubnis zum Betrieb einer nahegelegenen Apotheke stellen.

Venöse Blutentnahmen in Apotheken

Union und SPD wollen »venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken« in Apotheken ermöglichen, beschränkt auf Erwachsene. Voraussetzung soll eine erfolgreich absolvierte ärztliche Schulung sein.

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