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Krankenhauspharmazie
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Preise für Nachwuchs und Ausbildung

»Zukunft gestalten, Kompetenzen erneuern, Rollen neu denken« – unter diesem Motto stand das Seminar zu Ausbildung und Zukunft auf dem Jahreskongress der ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker in Düsseldorf. Im Rahmen der Veranstaltung zeichnete die ADKA die beste Diplomarbeit und PJ-Projektarbeit aus. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland ehrte außerdem die drei besten Krankenhaus-Ausbildungsapotheken.
AutorKontaktLaura Rudolph
Datum 17.06.2026  12:30 Uhr
Die besten Krankenhaus-Ausbildungsapotheken 

Die besten Krankenhaus-Ausbildungsapotheken 

Auf dem ADKA-Kongress zeichnete Maren Hamsen, Beauftragte für PJ und Beruf des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), im Namen des Verbands die drei besten Krankenhaus-Ausbildungsapotheken des Jahres 2025 aus.

Grundlage ist das BPhD-Projekt »Empfehlenswerte Ausbildungsapotheken«, in dem ehemalige Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) ihre Ausbildungsstätten umfassend bewerten.

Zu Beginn eines jeden Jahres wertet die oder der Beauftragte für PJ und Beruf die Umfragen des Vorjahres aus. Aus diesen wählt er oder sie etwa 15 bis 20 Apotheken aus, deren Bewertungen anonymisiert dem Vorstand vorgelegt werden. Dieser bestimmt schließlich die besten Apotheken in den Kategorien Offizin, Krankenhaus und spezialversorgende Apotheken.

Den ersten Platz belegte die Apotheke der Kliniken Landkreis Heidenheim – bereits die siebte Auszeichnung dieser Art für das Klinikum, wie Hamsen betonte. Auf Platz zwei folgte die Apotheke des Universitätsklinikums Leipzig, Platz drei ging an die Zentralapotheke der Mühlenkreiskliniken in Minden.

Verbesserungsideen für das PJ

Abschließend stellte die Beauftragte für PJ und Beruf Vorschläge vor, wie sich das Praktische Jahr aus Sicht des Verbands verbessern lässt. Dazu zählt ein fest eingeplanter halber Arbeitstag pro Woche, der als Lernzeit dient. Zudem fordert der BPhD, dass PhiP krankheitsbedingt bis zu zwei Wochen fehlen dürfen, ohne dass diese Zeit nachgearbeitet werden muss oder vom Urlaub abgezogen wird.

Auch bei der Vergütung sieht der Verband Handlungsbedarf: Die Ausbildungsvergütung soll mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. PhiP mit abgeschlossener Ausbildung als PKA oder PTA sollten nach dem jeweiligen Tarif ihrer Berufsgruppe bezahlt werden.

Darüber hinaus setzt sich der BPhD dafür ein, das PJ auch in Teilzeit zu ermöglichen – bei entsprechend verlängerter Gesamtdauer.

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