| Johanna Hauser |
| 24.02.2026 09:00 Uhr |
Mit einer intensivierten Schulung der Inhalationstechnik könne der Apotheker bereits ohne Rücksprache mit dem Arzt viel erreichen, ergänzt Dr. Annegret Fröbel, niedergelassene Allgemeinmedizinerin und Mitglied des Pharma4u-Ärzteteams. Eine korrekt durchgeführte Inhalationstechnik bedeute schließlich, dass überhaupt Wirkstoff an seinen Zielort gelange.
Es lohnt sich auch immer, einen Blick auf eine neu verordnete Akutmedikation zu werfen – in diesem Fall das Antibiotikum. Ciprofloxacin ist nicht Therapie der ersten Wahl bei Blasenentzündung. Hier wäre – falls die Medikation nicht bereits begonnen wurde – Pivmecillinam besser. Optimalerweise erfolgt eine Rücksprache bereits bei Vorlegen der Verschreibung.
Ferner könne man im Arztbrief ein Ausschleichen des Protonenpumpeninhibitors Pantoprazol anregen. Zwar bekommt die Patientin ASS nach Apoplex, dies rechtfertige allerdings nicht den Einsatz des PPI, so Fröbel. Auch der Einsatz von Tramadol könne hinterfragt werden, da dies insbesondere bei geriatrischen Patienten vermehrt zu Übelkeit und Krampfneigung führt. Bei Gonarthrose im Knie biete sich eine rein topische Therapie an. Andernfalls sei ein Umstieg auf Metamizol oder Tilidin möglich, so die Ärztin.
Im Arztbrief rät Fröbel zu vorsichtigen Formulierungen. Nach einem einleitenden Satz solle vermehrt im Konjunktiv formuliert werden, insbesondere bei komplexen Fällen. So werde der Arzt in seiner Therapiefreiheit nicht eingeschränkt. Andernfalls könne er sich auf den Schlips getreten fühlen. Kenne man den verschreibenden Arzt gut, könne man auch gerne kurz und knackig formulieren.