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Petition gegen Erstattungs-Aus
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»Medizinisches Cannabis ist  Apothekenarbeit«

Die Bezirks-Apotheken in Berlin wenden sich gegen das geplante Erstattungs-Aus für Cannabisblüten. Mit einer Petition an den Bundestag will Inhaberin Melanie Dolfen die Regierungspläne stoppen. Das Spar-Argument beruhe auf einem alten Ressentiment und allzu großer Nähe zu Big Pharma.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.05.2026  11:15 Uhr

Erstattung schon zuvor ein Politikum

Dolfen vermutet zudem »eine alte Verbundenheit mit den Logiken von Big Pharma«. Aus Sicht von Forschung, behandelnden Ärzten und Patienten spreche viel für die Blütentherapie  – diese beruhten aber nunmal nicht auf Industrieverfahren. »Medizinisches Cannabis ist in starken Maße Apothekenarbeit«, betont Dolfen.

Die Streichung von Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog nütze demnach ausschließlich den Interessen von Big Pharma, gefährde die Versorgung Schwerkranker und biete keinen Nutzen für das Gesundheitssystem.

Schon 2022 waren Cannabisblüten beinahe aus der Regelversorgung gefallen. Damals leitete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel‑Richtlinie (AM-RL) ein. Im Fokus stand, dass Cannabisblüten nur noch nachrangig verordnet werden und Ärztinnen und Ärzte zunächst die Abgabe von Cannabis-Fertigarzneimitteln prüfen sollten. Zugrunde lag ein kritischer Abschlussbericht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der insbesondere die uneinheitlichen Dosierungen und eine begrenzte Evidenz zur Wirksamkeit in den Blick nahm.

Der Bericht war das Ergebnis einer Begleiterhebung, die das BfArM seit 2017 vorgenommen hatte. Damals hatten gesetzlich Versicherte bei schweren Erkrankungen gesetzlichen Anspruch auf medizinisches Cannabis erhalten – explizit auch in Form getrockneter Cannabisblüten (§ 31 Absatz 6 SGB V).

Der Richtlinien-Entwurf löste massive Widerstände aus, etwa warnten Fachverbände vor einem Versorgungseinbruch und einer Belebung des Schwarzmarkts. Auch rechtliche Bedenken wurden laut. Am Ende gab es zwar eine AM-RL-Änderung, allerdings ohne generellen Erstattungsausschluss von Cannabisblüten.

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