| Cornelia Dölger |
| 06.05.2026 11:15 Uhr |
Die Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nütze nur den Interessen von Big Pharma und gefährde die Versorgung Schwerkranker, so Melanie Dolfen, Inhaberin der Bezirks-Apotheken in Berlin. / © privat
Mit einem Bündel an Sparmaßnahmen will die Bundesregierung die Kosten für die Krankenkassen dämpfen und kurzfristig 16,3 Milliarden Euro einsparen, damit die Kassenbeiträge im kommenden Jahr zumindest stabil bleiben. Vergangene Woche segnete das Bundeskabinett den Entwurf zum GKV-Spargesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab. Grundlegende Strukturreformen sieht der Entwurf noch nicht vor, dafür aber eine Reihe kleinerer Sparansätze, die in der Summe zu Buche schlagen sollen. Zugrunde liegen an vielen Stellen die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit.
Auch beim medizinischen Cannabis will man sparen, konkret bei Cannabisblüten. Indem deren Verordnungsfähigkeit gestrichen wird, sparen die Kassen laut den Plänen rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027; anschließend sogar jährlich mehr, sodass bis 2030 rund 625 Millionen Euro zusammenkommen sollen.
Gegen den geplanten Erstattungsausschluss hat die Berliner Apothekerin Melanie Dolfen nun eine Petition an den Bundestag gestartet. »Es sind die alten Ressentiments gegen Cannabis als Sparpläne getarnt«, erklärt die Inhaberin der Bezirksapotheken Berlin. Es gelte, sich gegen die Vorurteile zu stellen, »die sich an den Schaltstellen der Gesundheitspolitik hartnäckig halten«.
Dolfen verweist auf die Stellungnahmen, mit denen Fachverbände auf die Regierungspläne reagiert hatten. Cannabis-Apotheken hatten vor einer Versorgungsverschlechterung gewarnt; Fachverbände fürchten statt Ersparnis sogar höhere Kosten, wenn Patientinnen und Patienten auf teurere Cannabis-Fertigarzneimittel umsteigen müssten.
Darauf zielt auch Dolfen ab, wie sie in einer Mitteilung ausführt. Schwerstkranke würden von diesem Schnitt getroffen und Kosten würden durch den Wegfall mitnichten gespart, sondern würden steigen, insbesondere in Palliativmedizin und Schmerztherapie.
2022 seien die Kassen noch damit gescheitert, die Cannabisblüten aus der Arzneimittel-Richtlinie zu streichen, so die Medizinalcannabis-Expertin. »Jetzt kommen diese Pläne fast wortgleich als Sparpotenzial zurück.«. Die vorgetragenen Millionen-Einsparungen seien aber trügerisch: Was bei Cannabisblüten gekürzt werde, falle als Mehrkosten für deutlich teurere Fertigarzneimittel wieder an – und belaste am Ende die Krankenkassen stärker.
Dolfen vermutet zudem »eine alte Verbundenheit mit den Logiken von Big Pharma«. Aus Sicht von Forschung, behandelnden Ärzten und Patienten spreche viel für die Blütentherapie – diese beruhten aber nunmal nicht auf Industrieverfahren. »Medizinisches Cannabis ist in starken Maße Apothekenarbeit«, betont Dolfen.
Die Streichung von Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog nütze demnach ausschließlich den Interessen von Big Pharma, gefährde die Versorgung Schwerkranker und biete keinen Nutzen für das Gesundheitssystem.
Schon 2022 waren Cannabisblüten beinahe aus der Regelversorgung gefallen. Damals leitete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel‑Richtlinie (AM-RL) ein. Im Fokus stand, dass Cannabisblüten nur noch nachrangig verordnet werden und Ärztinnen und Ärzte zunächst die Abgabe von Cannabis-Fertigarzneimitteln prüfen sollten. Zugrunde lag ein kritischer Abschlussbericht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der insbesondere die uneinheitlichen Dosierungen und eine begrenzte Evidenz zur Wirksamkeit in den Blick nahm.
Der Bericht war das Ergebnis einer Begleiterhebung, die das BfArM seit 2017 vorgenommen hatte. Damals hatten gesetzlich Versicherte bei schweren Erkrankungen gesetzlichen Anspruch auf medizinisches Cannabis erhalten – explizit auch in Form getrockneter Cannabisblüten (§ 31 Absatz 6 SGB V).
Der Richtlinien-Entwurf löste massive Widerstände aus, etwa warnten Fachverbände vor einem Versorgungseinbruch und einer Belebung des Schwarzmarkts. Auch rechtliche Bedenken wurden laut. Am Ende gab es zwar eine AM-RL-Änderung, allerdings ohne generellen Erstattungsausschluss von Cannabisblüten.