Letzte KV zieht sich aus dem E-Rezept-Start zurück |
Da das E-Rezept nicht in absehbarer Zeit mit der EGK eingelöst werden kann, hat nun auch die KV Westfalen-Lippe die aktive Rollout-Phase gestoppt. / Foto: IMAGO/photothek
Es hatte sich fast angekündigt, dass die KV Westfalen-Lippe als letzte verbliebene ärztliche Standesvertretung den Rückzug aus der E-Rezept-Einführung antritt. Denn: Im September hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, der Gematik mitgeteilt, dass er einem wichtigen Einlöseweg beim E-Rezept nicht zustimmen werde. Konkret ging es um die E-Rezept-Übermittlung via elektronische Gesundheitskarte (EGK). Kelber hatte bemängelt, dass Unbefugte die E-Rezepte anderer Menschen einsehen könnten, wenn ihnen die EGK oder die Versichertennummer der Person vorliegen. (Hier finden Sie den Podcast der PZ zu den Datenschutzproblemen beim E-Rezept.)
Die KV Westfalen-Lippe hatte erklärt, dass die EGK-Funktion für sie entscheidend ist und der Gematik eine Frist von drei Monaten bis zum Jahresende gesetzt. In dieser Zeit hätte die Gematik das Verfahren flächendeckend umsetzen sollen. Nach dem Widerspruch des Datenschutzes ist nun aber völlig offen, wie es mit dem EGK-Verfahren weitergeht. Im Gespräch ist eine vorübergehende Duldung durch Kelber, bis die Gematik ein datenschutzsicheres Verfahren entwickelt hat.
Am heutigen Donnerstagmorgen hat die KV nun ihre Mitglieder informiert. In einem Rundschreiben, das der PZ vorliegt, bedankt sich die KV zunächst bei den teilnehmenden Praxen. Die Standesvertretung hatte angegeben, dass bis zu 250 Praxen involviert gewesen seien. In dem Schreiben erklärt die KV ihren Rückzug mit dem Scheitern des EGK-Verfahrens und kündigt an, das Projekt nur noch im Rahmen eines »Feldtests« zu betreiben: »Wir als KVWL haben immer betont, dass dieser Weg für uns den absoluten Königsweg darstellt – und er spätestens im November erprobt werden muss. Da dies nun frühestens Mitte 2023 möglich sein wird, haben wir uns als KVWL dazu entschieden, die aktive Rollout-Phase vorerst zu stoppen und das Projekt auf eine Feldtest-Ebene zurückzufahren.« Man müsse nun »klare Leitplanken« setzen, erklärt die KVWL.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.