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Betriebsfähigkeit
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Lageso mahnt Apotheken zu Temperaturkontrollen

Angesichts der hohen Temperaturen hat das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) Apotheken darauf hingewiesen, dass die vorgeschriebenen Lagertemperaturen für Arzneimittel einzuhalten und zu kontrollieren sind. Dass mit der Apothekenreform effektivere Kontrollen der Versender kommen, erscheint gleichzeitig unrealistisch.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 02.07.2026  15:00 Uhr

Zur Sommersaison müsse »gemäß § 4 Absatz 2d Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Apotheken eine Lagerhaltung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein«, schreibt das Lageso an die Berliner Apothekerkammer. Dafür habe die Apothekenleitung »geeignete Maßnahmen« anzuwenden. »Unerlässlich« sei, die Einhaltung der Temperaturvorgaben regelmäßig zu kontrollieren, heißt es von der Behörde. »Die Kontrolle hat in allen Bereichen der Apotheke zu erfolgen, in denen Arzneimittel und Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln gelagert werden.«

Es müsse sichergestellt werden, »dass keine qualitätsgeminderten Arzneimittel an den Endverbraucher abgegeben werden«. Arzneimittel oder ihre Ausgangsstoffe, die über einen längeren Zeitraum nicht bei der vorgeschriebenen Temperatur gelagert wurden, dürften mithin nicht sofort abgegeben werden. Zunächst müsse geprüft werden, ob Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Produkts noch gewährleistet sind; falls nötig, wird dazu auch der Hersteller einbezogen.

Schärfere Versendervorgaben am 10. Juli im Bundesrat

Falls die Vorschriften nicht eingehalten werden könnten, sei die Apotheke im Zweifel nicht betriebsfähig. In solchen Fällen müsse Rücksprache mit dem Lageso gehalten werden.

Schärfere Vorgaben bei Versendern hat sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgenommen. Ob mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen tatsächlich eine effektivere Kontrolle möglich wird, zweifeln Kritiker allerdings an. Die Verordnung soll am 10. Juli im Bundesrat besprochen werden. Die Länder sehen zu wenig Handhabe gegen den laxen Umgang der Versender mit Temperaturvorschriften und regten an, hier mehr Ahndungsmöglichkeiten zu schaffen. Mit dem Plan, für die Qualitätssicherung erstmals auch die Logistiker miteinzubeziehen, war das BMG an Bedenken der EU-Kommission gescheitert.

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