Pharmazeutische Zeitung online
Klinik- und Pflegebeschäftigte

Labore sollen PCR-Tests priorisieren

Labore am Limit, PCR-Tests immer knapper: Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante bringt die Covid-19-Diagnostik an ihre Grenzen. Die Politik will gegensteuern und die Labore verpflichten, Personal etwa aus Kliniken bei der Auswertung von PCR-Tests zu priorisieren. Dazu liegt seit dem heutigen Mittwoch ein entsprechender Verordnungsentwurf vor. Erst diese Woche hatten die Labore angesichts der Masse an Testproben Alarm geschlagen.
Cornelia Dölger
19.01.2022  13:20 Uhr

Die Lage sei ernst, die Labore überlastet und kaum noch in der Lage, den Aufträgen hinterherzukommen, hatte der Vorstandsvorsitzende des Vereins Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM), Michael Müller, bei einer Pressekonferenz am gestrigen Dienstag betont, über die die PZ berichtete. Um aus der Spirale von immer mehr PCR-Testungen und -auswertungen angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen herauszukommen, gelte es, sich an die Nationale Teststrategie zu halten und gezielter zu testen, so der Laboratiorumsmediziner. Diese sehe doch eindeutig Priorisierungen vor. 

Eine Fokussierung plant die Politik nun in der Tat, allerdings bezieht diese sich nicht auf die PCR-Testungen, sondern auf deren Auswertungen. Im Blick sind also die medizinischen Labore. Mit einer erneuten Anpassung der Coronavirus-Testverordnung, die der PZ als Referentenentwurf vorliegt, sollen diese dazu verpflichtet werden, die Tests von Gesundheitspersonal bei der Auswertung zu priorisieren. Zuletzt war die Verordnung vor gut zwei Wochen geändert worden. Seitdem dürfen Apotheken in ihren Offizinen PCR-Testungen ohne Analyse im Fremdlabor durchführen. Die dafür einsetzbaren Geräte könnten allerdings nicht signifikant zur Entlastung der Labore beitragen, weil sie nicht für Massentestungen geeignet seien, hieß es vom ALM. Zudem sind die Geräte in der Anschaffung sehr teuer, die vorgesehene Vergütung je Test liegt aber nur bei 30 Euro.

Im aktuellen Verordnungsentwurf soll sich nun Paragraf 6 der Testverordnung ändern. Demnach soll Probenmaterial, das von »Beschäftigten in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe« entnommen wurde, von den Laboren vorrangig untersucht werden. Dafür würden Ärzte und Testzentren verpflichtet zu dokumentieren, ob das Probenmaterial diesen Beschäftigten zuzuordnen ist, heißt es weiter. Die Beschäftigten ihrerseits müssen demnach gegenüber den Leistungserbringern nachweisen, dass sie diesen Berufsfeldern angehören.

Seite12>

Mehr von Avoxa