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Priorisierung bei PCR-Tests

Labore halten Regelungen für zu weit gefasst

Labore sollen PCR-Testproben von Klinik- und Pflegebeschäftigten bevorzugt auswerten, das sieht ein aktuell vorgelegter Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor. Die Labore halten das für zu weit gefasst. Für die Ärzte hingegen ist der Kreis der Priorisierten zu klein. AVNR-Chef Thomas Preis fordert ein Ende der PCR-Testpflicht.
Cornelia Dölger
dpa
20.01.2022  16:24 Uhr

Weil die Infektionszahlen weiter hochschnellen und gleichzeitig die Überlastung der Labore sowie ein drohender PCR-Test-Mangel die Nationale Teststrategie ins Wanken bringen könnte, gibt es jetzt konkrete politische Pläne für eine Priorisierung bei PCR-Testungen. Zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf haben sich Labore sowie Ärzte zu Wort gemeldet. Auch Apotheker gaben eine Einschätzung zu der sich zuspitzenden Lage ab. 

In diesem Zusammenhang forderte etwa der Apothekerverband Nordrhein (AVNR)  ein Ende der PCR-Testpflicht. Positive Testergebnisse von Bürgertest-Stellen sollten auch genutzt werden, um eine Infektion beim Arbeitgeber anzuzeigen und nach überstandener Infektion als genesen zu gelten, sagte Verbandschef Thomas Preis der Düsseldorfer »Rheinischen Post« vom heutigen Donnerstag. »Die meisten positiven Bürgertests werden zur Zeit mittels eines aufwendigen PCR-Tests nur noch einmal bestätigt«.

Ein neuer Referentenentwurf zur Überarbeitung der Coronavirus-Testverordnung sieht vor, dass PCR-Testproben von Klinik- und Pflegebeschäftigten in den Labors generell bevorzugt bearbeitet werden müssen. Klarer Arbeitsauftrag für die ohnehin am Limit arbeitenden Labore – die sich am heutigen Donnerstag in einer Stellungnahme gegen den Entwurf positionierten. »Diese Regelung ist abzulehnen«, schreibt der Verein Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM). Sie gehe weit darüber hinaus, was das Bundesgesundheitsministerium zur Priorisierung angekündigt habe. Demnach sei eine solche bei Gesundheitspersonal ausschließlich für Freitestungen zur vorzeitigen Beendigung der Isolierung vorgesehen. Das sehe auch ein entsprechender Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022 vor. Dafür, dass nun alle genannten Gesundheitsbeschäftigten bei der Auswertung bevorzugt werden sollen, stünden nicht genügend PCR-Testkapazitäten zur Verfügung. Zudem sei nicht begründet, wie und warum allein die medizinischen Labore die Regelungen umsetzen sollten. Hier bestehe erheblicher Klärungsbedarf.

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