Labore halten Regelungen für zu weit gefasst |
Dies sehen auch die Kassenärzte so. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte wie der ALM auch, dass nicht nur die medizinischen Labore die Priorisierung vornehmen sollten. »Wir fordern die Ausweitung auf alle Leistungserbringer«, schreibt die KBV in einer Stellungnahme zum Entwurf. Statt bei der Auswertung nur die Klinik- und Pflegebeschäftigten zu priorisieren, sollten »im Hinblick auf den umfassenden Schutz vulnerabler Personen« auch ärztliche Einrichtungen dafür berücksichtigt werden, wenn sie zum Beispiel die ähnliche Personengruppen wie Onkologie- oder Dialysepatienten behandeln. Ähnlich wie der ALM fordert auch die KBV, dass die Priorisierung des betroffenen Personal an eine Freitestung gekoppelt sein solle; die Regelung solle also »entsprechend der bislang öffentlich geäußerten Auffassung um die Zweckbestimmung `zur Aufhebung der Absonderung‹ ergänzt werden«.
Grundsätzlich sei bei PCR-Testungen eine Priorisierung sinnvoll, kommentiert die Bundesärztekammer (BÄK). Wie die KBV fordert sie allerdings auch, dass neben Klinik- und Pflegebeschäftigten »insbesondere auch die Proben von in Arztpraxen tätigen Personen vorrangig zu untersuchen«. Auch Personal von medizinischen Versorgungszentren sei mit einzubeziehen, ebenso wie Beschäftigte im Rettungsdienst. Priorisierungen aus zwingenden medizinischen Gründen müssten unberührt bleiben. Im Deutschlandfunk sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt am Donnerstag zudem, man müsse darüber nachdenken, PCR-Testungen generell bevorzugt bei Älteren vorzunehmen und bei Jüngeren eher auf Antigentests auszuweichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte unterdessen in der ZDF-Sendung »Markus Lanz« an, dass die Überarbeitung der Testverordnung »an diesem Wochenende« geschehen solle.
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