Labore halten Regelungen für zu weit gefasst |
Bei PCR-Testungen sind Priorisierungen nötig. Über das Wie wird noch gestritten. / Foto: Adobe Stock/ Gorodenkoff
Weil die Infektionszahlen weiter hochschnellen und gleichzeitig die Überlastung der Labore sowie ein drohender PCR-Test-Mangel die Nationale Teststrategie ins Wanken bringen könnte, gibt es jetzt konkrete politische Pläne für eine Priorisierung bei PCR-Testungen. Zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf haben sich Labore sowie Ärzte zu Wort gemeldet. Auch Apotheker gaben eine Einschätzung zu der sich zuspitzenden Lage ab.
In diesem Zusammenhang forderte etwa der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) ein Ende der PCR-Testpflicht. Positive Testergebnisse von Bürgertest-Stellen sollten auch genutzt werden, um eine Infektion beim Arbeitgeber anzuzeigen und nach überstandener Infektion als genesen zu gelten, sagte Verbandschef Thomas Preis der Düsseldorfer »Rheinischen Post« vom heutigen Donnerstag. »Die meisten positiven Bürgertests werden zur Zeit mittels eines aufwendigen PCR-Tests nur noch einmal bestätigt«.
Ein neuer Referentenentwurf zur Überarbeitung der Coronavirus-Testverordnung sieht vor, dass PCR-Testproben von Klinik- und Pflegebeschäftigten in den Labors generell bevorzugt bearbeitet werden müssen. Klarer Arbeitsauftrag für die ohnehin am Limit arbeitenden Labore – die sich am heutigen Donnerstag in einer Stellungnahme gegen den Entwurf positionierten. »Diese Regelung ist abzulehnen«, schreibt der Verein Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM). Sie gehe weit darüber hinaus, was das Bundesgesundheitsministerium zur Priorisierung angekündigt habe. Demnach sei eine solche bei Gesundheitspersonal ausschließlich für Freitestungen zur vorzeitigen Beendigung der Isolierung vorgesehen. Das sehe auch ein entsprechender Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022 vor. Dafür, dass nun alle genannten Gesundheitsbeschäftigten bei der Auswertung bevorzugt werden sollen, stünden nicht genügend PCR-Testkapazitäten zur Verfügung. Zudem sei nicht begründet, wie und warum allein die medizinischen Labore die Regelungen umsetzen sollten. Hier bestehe erheblicher Klärungsbedarf.
Dies sehen auch die Kassenärzte so. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte wie der ALM auch, dass nicht nur die medizinischen Labore die Priorisierung vornehmen sollten. »Wir fordern die Ausweitung auf alle Leistungserbringer«, schreibt die KBV in einer Stellungnahme zum Entwurf. Statt bei der Auswertung nur die Klinik- und Pflegebeschäftigten zu priorisieren, sollten »im Hinblick auf den umfassenden Schutz vulnerabler Personen« auch ärztliche Einrichtungen dafür berücksichtigt werden, wenn sie zum Beispiel die ähnliche Personengruppen wie Onkologie- oder Dialysepatienten behandeln. Ähnlich wie der ALM fordert auch die KBV, dass die Priorisierung des betroffenen Personal an eine Freitestung gekoppelt sein solle; die Regelung solle also »entsprechend der bislang öffentlich geäußerten Auffassung um die Zweckbestimmung `zur Aufhebung der Absonderung‹ ergänzt werden«.
Grundsätzlich sei bei PCR-Testungen eine Priorisierung sinnvoll, kommentiert die Bundesärztekammer (BÄK). Wie die KBV fordert sie allerdings auch, dass neben Klinik- und Pflegebeschäftigten »insbesondere auch die Proben von in Arztpraxen tätigen Personen vorrangig zu untersuchen«. Auch Personal von medizinischen Versorgungszentren sei mit einzubeziehen, ebenso wie Beschäftigte im Rettungsdienst. Priorisierungen aus zwingenden medizinischen Gründen müssten unberührt bleiben. Im Deutschlandfunk sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt am Donnerstag zudem, man müsse darüber nachdenken, PCR-Testungen generell bevorzugt bei Älteren vorzunehmen und bei Jüngeren eher auf Antigentests auszuweichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte unterdessen in der ZDF-Sendung »Markus Lanz« an, dass die Überarbeitung der Testverordnung »an diesem Wochenende« geschehen solle.
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