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Abnehmspritzen
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Kriterien für die Erstattung gesucht

Adipositas ist eine anerkannte Erkrankung, trotzdem sind Abnehmmittel grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen. Aktuell wird diskutiert, ob und wie sich das ändern könnte. Die Abnehmspritze für alle mit Übergewicht wird es wohl nicht geben.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 13.08.2026  10:30 Uhr

Erstattung bei besonders hohem Risiko

Hauners Meinung nach sollten nur diejenigen Patientinnen und Patienten Abnehmspritzen oder demnächst auch Tabletten bekommen, mit besonders hohem Risiko für Folgeerkrankungen. »Wir können das Gesamtrisiko und die Prognose relativ gut abschätzen«, so der Mediziner mit Blick auf die verfügbare Studienlage und Scores, zum Beispiel zum Risiko, ein kardiovaskuläres Ereignis zu erleiden. Auch die Deutsche Adipositas-Gesellschaft habe hier erste Vorschläge, wie man Risikogruppen definieren kann. Und auch hier gibt es schon eine Parallele: Auch die Kostenübernahme für eine bariatrische OP ist bereits an bestimmte medizinische Kriterien geknüpft.

Hauner würde die Erstattung auf Menschen mit besonders hohem Risiko wie solche mit Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschränken. »Es gibt gute Studien, dass man das Risiko, einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder kardiovaskulären Tod zu erleiden, mit Semaglutid um 20 Prozent senken kann.« Denn diese Erkrankungen ziehen selbst hohe Folgekosten nach sich.

»Das ist nur ein Teil der Menschen mit Adipositas, vielleicht 10 bis 15 Prozent, wenn man auch noch den BMI auf ab 35 beschränkt. Für diese kleine Gruppe mit sehr hohem Risiko sollten die Medikamente bezahlbar sein, zumal noch Preisverhandlungen vorgeschaltet würden.« Andere Länder wie Frankreich und Großbritannien würden es ebenfalls so handhaben. Die neue G-BA-Vorsitzende könnte in dieser Richtung arbeiten, um einen sinnvollen, pragmatischen Kompromiss zu finden.

»Ein Ausschluss wird immer schwerer zu rechtfertigen sein«

Huster hält es für schwierig, diesen Menschen die wirksamen Medikamente länger vorzuenthalten, wenn es sich um Kranke handle und nicht um Lifestyle. »Ein Ausschluss wird immer schwerer zu rechtfertigen sein.« Eine generelle Erstattung zwar gemäß der Indikation hält der Jurist dagegen für unwahrscheinlich. »Es wird nicht kommen für einen BMI von 27.«

Die Experten des SMC betonten aber auch, dass zu einer guten Versorgung mehr als bezahlte Abnehmmedikamente gehören. An erster Stelle stehen immer noch Lebensstilmodifikationen mit Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltensänderungen. Dafür brauche es eine professionelle Begleitung. Von daher erteilten Hauner und Nina Meyer, Leiterin des Ernährungsteams und der Endokrinologie am interdisziplinären Adipositaszentrum der Charité Berlin, reinen Online-Verordnungsplattformen eine klare Absage.

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